BERN (dpa-AFX) - Die schweizerische Staatsanwaltschaft hat ihr Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kontodaten der Privatbank Julius Bär an deutsche Behörden ausgeweitet. Inzwischen werde gegen zwei weitere Verdächtige ermittelt, hieß es bei de Bundesanwaltschaft (BA) in Bern. Sie bestätigte entsprechende Angaben der 'Neuen Zürcher Zeitung am Sonntag', ohne Einzelheiten zu nennen.
Bereits im August war in Zürich ein deutscher Informatiker verhaftet worden, der bei Julius Bär gearbeitet hatte. Der Mann steht im Verdacht, steuerlich relevante Daten von deutschen Bankkunden gestohlen und an das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen verkauft zu haben.
Den Beschuldigten werden laut 'NZZ am Sonntag' nicht nur Verletzung des Bankgeheimnisses und Wirtschaftsspionage, sondern auch Geldwäscherei vorgeworden. Dies erhärte den Verdacht, dass der Informatiker für die Daten Geld erhielt. Bei einem der beiden weiteren Beschuldigten könne es sich um einen Mittelsmann handeln, der die Daten vom mutmaßlich Dieb bekommen und ans Finanzministerium von NRW vermittelt habe, hieß es in der Zeitung.
Es sei daher nicht auszuschließen, dass die Staatsanwaltschaft auch im Fall Julius Bär gegen deutsche Steuerfahnder ermittele, hieß es in Züricher Bankenkreisen. Die Schweiz hatte am 15. März Haftbefehle gegen drei Steuerbeamte in NRW erlassen, die am Ankauf einer CD mit Daten mutmaßlicher Schwarzgeld-Kunden bei der Bank Credit Suisse beteiligt waren.
Ihnen wirft die Schweizer Staatsanwaltschaft Wirtschaftsspionage vor, da sie einen Informanten aktiv mit der Beschaffung dieser Daten beauftragt haben sollen. Die Frage, ob das auch im Falle Julius Bär der Fall ist, wollte BA-Sprecherin Jeannette Balmer nicht beantworten. Die Haftbefehle gegen die beiden NRW-Beamten hatten in Deutschland Empörung ausgelöst.
Die 'NZZ am Sonntag' berichtete unter Berufung auf eine 'gut informierte Person', die NRW-Behörden hätten im Fall Julius Bär 'nie mit dem Informatiker zu tun gehabt, sondern mit einer Drittperson'. Derzeit laufen in der Schweiz mindestens drei Strafverfahren wegen Bankdaten-Diebstahls. Neben Julius Bär und Credit Suisse wird in einem ähnlichen Fall bei der Genfer Niederlassung der britischen Bank HSBC ermittelt./bur/DP/he
Bereits im August war in Zürich ein deutscher Informatiker verhaftet worden, der bei Julius Bär gearbeitet hatte. Der Mann steht im Verdacht, steuerlich relevante Daten von deutschen Bankkunden gestohlen und an das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen verkauft zu haben.
Den Beschuldigten werden laut 'NZZ am Sonntag' nicht nur Verletzung des Bankgeheimnisses und Wirtschaftsspionage, sondern auch Geldwäscherei vorgeworden. Dies erhärte den Verdacht, dass der Informatiker für die Daten Geld erhielt. Bei einem der beiden weiteren Beschuldigten könne es sich um einen Mittelsmann handeln, der die Daten vom mutmaßlich Dieb bekommen und ans Finanzministerium von NRW vermittelt habe, hieß es in der Zeitung.
Es sei daher nicht auszuschließen, dass die Staatsanwaltschaft auch im Fall Julius Bär gegen deutsche Steuerfahnder ermittele, hieß es in Züricher Bankenkreisen. Die Schweiz hatte am 15. März Haftbefehle gegen drei Steuerbeamte in NRW erlassen, die am Ankauf einer CD mit Daten mutmaßlicher Schwarzgeld-Kunden bei der Bank Credit Suisse
Ihnen wirft die Schweizer Staatsanwaltschaft Wirtschaftsspionage vor, da sie einen Informanten aktiv mit der Beschaffung dieser Daten beauftragt haben sollen. Die Frage, ob das auch im Falle Julius Bär der Fall ist, wollte BA-Sprecherin Jeannette Balmer nicht beantworten. Die Haftbefehle gegen die beiden NRW-Beamten hatten in Deutschland Empörung ausgelöst.
Die 'NZZ am Sonntag' berichtete unter Berufung auf eine 'gut informierte Person', die NRW-Behörden hätten im Fall Julius Bär 'nie mit dem Informatiker zu tun gehabt, sondern mit einer Drittperson'. Derzeit laufen in der Schweiz mindestens drei Strafverfahren wegen Bankdaten-Diebstahls. Neben Julius Bär und Credit Suisse wird in einem ähnlichen Fall bei der Genfer Niederlassung der britischen Bank HSBC