BONN (dpa-AFX) - Kommunale Gasversorger dürfen von neuen Wettbewerbern keine überhöhten Konzessionsabgaben einziehen. Der Bundesgerichtshof habe nun in letzter Instanz das Vorgehen des Bundeskartellamtes bestätigt, teilte die Wettbewerbsbehörde am Freitag mit. Die Versorger dürften sich unliebsame Konkurrenten nicht einfach durch überhöhte Abgaben vom Leib halten, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Der Bundesgerichtshof werde sein Urteil in Kürze begründen. Das Kartellamt hatte in einer Untersuchung festgestellt, dass jedes fünfte Stadtwerk überhöhte Konzessionsabgaben verlangt. Die Abgaben sind Entgelte, die vor allem Energieversorger für Wegerechte an die Kommunen zahlen./ls/DP/stk