STUTTGART (dpa-AFX) - Maklergebühren sollen künftig grundsätzlich vom Vermieter, Wohnungsverwalter oder Vormieter gezahlt werden. Das jedenfalls sieht eine Bundesratsinitiative vor, die Baden-Württemberg zusammen mit Hamburg und Nordrhein-Westfalen am 22. März in die Länderkammer einbringen will. Das teilte Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD) am Dienstag in Stuttgart mit. Demnach sollen Wohnungssuchende nur dann den Makler bezahlen müssen, wenn sie ihn zuerst ausdrücklich und schriftlich mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt haben. An der Regelung, wonach vom Wohnungssuchenden höchstens eine Provision in Höhe von zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer verlangt werden darf, soll sich nichts ändern./bg/DP/edh