BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung muss den Bundestag in EU-Angelegenheiten umfassender informieren als bisher. Das Parlament verabschiedete am Donnerstagabend einstimmig eine Gesetzesnovelle, mit der ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr umgesetzt wird. Ein Mitspracherecht der Parlamentarier bezieht sich damit auch auf völkerrechtliche Verträge, die das EU-Recht ergänzen. Dies betrifft etwa Regelungen wie den Fiskalpakt und den Euro-Rettungsschirm. Die Karlsruher Richter hatten im Juni 2012 beanstandet, dass die Regierung das Parlament nicht ausreichend über den europäischen Rettungsschirm ESM informiert habe./ax/DP/he