Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Vergleich
26.04.2013 18:08
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad hoc Meldung nach § 15 WpHG im squeeze-out Verfahren
Delmenhorst, den 26. April 2013
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
ISIN: DE 0007473043 WKN: 747 304
Vergleich
Die Deutsche Immobilien Holding AG wird sich unter Beteiligung der zum
Zweck eines Vergleichabschlusses beitretenden Zech Group GmbH, Bremen, mit
den Klägern vor dem Landgericht Bremen gemäss dem in § 278 Ziffer 6 ZPO
vorgesehenen Verfahren auf einen Vergleich einigen. Wesentliche
Anfechtungsklagen waren dahingehend geltend gemacht worden, dass der
gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer die angebotene Barabfindung als
nicht angemessen beurteilte, die Beitretende keine Gewährleistungserklärung
eines Kreditinstituts in Höhe einer angemessenen Barabfindung vorlegte und
die Stimmrechte des Hauptaktionärs in der Hauptversammlung nicht
ordnungsgemäß vertreten waren.
In diesem Vergleich verpflichtet sich die Zech Group GmbH gegenüber den
übrigen Aktionären der Deutsche Immobilien Holding AG zusätzlich zu der
bisher angebotenen Barabfindung von EUR 1,72 einen weiteren Betrag in Höhe
von EUR 1,03 pro übertragener Stückaktie zu bezahlen. Die Barabfindung
beträgt damit EUR 2,75 je Stückaktie und ist ab dem Tag der
beschlussfassenden Hauptversammlung mit 5% über dem Basiszins zu verzinsen.
Das Recht zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung im
Spruchverfahren bleibt durch den Vergleich unberührt. Sofern die
Barabfindung in einem etwaigen Spruchverfahren gerichtlich oder
vergleichsweise erhöht wird, ist die Zuzahlung zu Gunsten der Zech Group
GmbH auf den Erhöhungsbetrag aus dem Spruchverfahren anzurechnen.
Im Hinblick auf die erarbeiteten Regelungen nehmen mit Abschluss des
Vergleichs durch Beschluss des Landgerichts Bremen die an dem Verfahren
beteiligten Kläger ihre unter dem Aktenzeichen 13-O-77/12 rechtsanhängigen
Klagen zurück. Mit diesem Beschluss wird in den kommenden Tagen gerechnet.
Nach dem Beschluss wird der vollständige Inhalt des Prozessvergleichs im
Bundesanzeiger und in einem werktäglich erscheinenden Börsenpflichtblatt
bekannt gemacht.
Der Vorstand
Kontakt:
Rainer Eichholz
Vorstand
Tel: 04221 / 91 25 0
Fax: 04221 / 91 25 35
Deutsche Immobilien Holding AG
Nordenhamer Straße 180
27751 Delmenhorst
ISIN: DE 0007473043
26.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
Nordenhamer Straße 180
27751 Delmenhorst
Deutschland
Telefon: +49-(0)4221-9125-0
Fax: +49-(0)4221-9125-25
E-Mail: infodih@dih-ag.de
Internet: www.dih-ag.de
ISIN: DE0007473043
WKN: 747304
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
ISIN: DE 0007473043 WKN: 747 304
Vergleich
Die Deutsche Immobilien Holding AG wird sich unter Beteiligung der zum
Zweck eines Vergleichabschlusses beitretenden Zech Group GmbH, Bremen, mit
den Klägern vor dem Landgericht Bremen gemäss dem in § 278 Ziffer 6 ZPO
vorgesehenen Verfahren auf einen Vergleich einigen. Wesentliche
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gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer die angebotene Barabfindung als
nicht angemessen beurteilte, die Beitretende keine Gewährleistungserklärung
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die Stimmrechte des Hauptaktionärs in der Hauptversammlung nicht
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übrigen Aktionären der Deutsche Immobilien Holding AG zusätzlich zu der
bisher angebotenen Barabfindung von EUR 1,72 einen weiteren Betrag in Höhe
von EUR 1,03 pro übertragener Stückaktie zu bezahlen. Die Barabfindung
beträgt damit EUR 2,75 je Stückaktie und ist ab dem Tag der
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vergleichsweise erhöht wird, ist die Zuzahlung zu Gunsten der Zech Group
GmbH auf den Erhöhungsbetrag aus dem Spruchverfahren anzurechnen.
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Vergleichs durch Beschluss des Landgerichts Bremen die an dem Verfahren
beteiligten Kläger ihre unter dem Aktenzeichen 13-O-77/12 rechtsanhängigen
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Der Vorstand
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Fax: 04221 / 91 25 35
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Deutschland
Telefon: +49-(0)4221-9125-0
Fax: +49-(0)4221-9125-25
E-Mail: infodih@dih-ag.de
Internet: www.dih-ag.de
ISIN: DE0007473043
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