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DGAP-Adhoc: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft: (deutsch)

Veröffentlicht am 26.04.2013, 18:08
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:

Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Vergleich

26.04.2013 18:08

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc Meldung nach § 15 WpHG im squeeze-out Verfahren

Delmenhorst, den 26. April 2013

Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

ISIN: DE 0007473043 WKN: 747 304

Vergleich

Die Deutsche Immobilien Holding AG wird sich unter Beteiligung der zum

Zweck eines Vergleichabschlusses beitretenden Zech Group GmbH, Bremen, mit

den Klägern vor dem Landgericht Bremen gemäss dem in § 278 Ziffer 6 ZPO

vorgesehenen Verfahren auf einen Vergleich einigen. Wesentliche

Anfechtungsklagen waren dahingehend geltend gemacht worden, dass der

gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer die angebotene Barabfindung als

nicht angemessen beurteilte, die Beitretende keine Gewährleistungserklärung

eines Kreditinstituts in Höhe einer angemessenen Barabfindung vorlegte und

die Stimmrechte des Hauptaktionärs in der Hauptversammlung nicht

ordnungsgemäß vertreten waren.

In diesem Vergleich verpflichtet sich die Zech Group GmbH gegenüber den

übrigen Aktionären der Deutsche Immobilien Holding AG zusätzlich zu der

bisher angebotenen Barabfindung von EUR 1,72 einen weiteren Betrag in Höhe

von EUR 1,03 pro übertragener Stückaktie zu bezahlen. Die Barabfindung

beträgt damit EUR 2,75 je Stückaktie und ist ab dem Tag der

beschlussfassenden Hauptversammlung mit 5% über dem Basiszins zu verzinsen.

Das Recht zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung im

Spruchverfahren bleibt durch den Vergleich unberührt. Sofern die

Barabfindung in einem etwaigen Spruchverfahren gerichtlich oder

vergleichsweise erhöht wird, ist die Zuzahlung zu Gunsten der Zech Group

GmbH auf den Erhöhungsbetrag aus dem Spruchverfahren anzurechnen.

Im Hinblick auf die erarbeiteten Regelungen nehmen mit Abschluss des

Vergleichs durch Beschluss des Landgerichts Bremen die an dem Verfahren

beteiligten Kläger ihre unter dem Aktenzeichen 13-O-77/12 rechtsanhängigen

Klagen zurück. Mit diesem Beschluss wird in den kommenden Tagen gerechnet.

Nach dem Beschluss wird der vollständige Inhalt des Prozessvergleichs im

Bundesanzeiger und in einem werktäglich erscheinenden Börsenpflichtblatt

bekannt gemacht.

Der Vorstand

Kontakt:

Rainer Eichholz

Vorstand

Tel: 04221 / 91 25 0

Fax: 04221 / 91 25 35

Deutsche Immobilien Holding AG

Nordenhamer Straße 180

27751 Delmenhorst

ISIN: DE 0007473043

26.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

Nordenhamer Straße 180

27751 Delmenhorst

Deutschland

Telefon: +49-(0)4221-9125-0

Fax: +49-(0)4221-9125-25

E-Mail: infodih@dih-ag.de

Internet: www.dih-ag.de

ISIN: DE0007473043

WKN: 747304

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),

Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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