CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
CANCOM SE
16.08.2013 12:21
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die CANCOM SE hat folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 16.08.2013
erhalten:
Die Schick GmbH, Gaildorf, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
16.08.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE,
München, Deutschland am 16.08.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
unterschritten hat und an diesem Tag 2,36% (das entspricht 270000
Stimmrechten) betragen hat.
Frau Karin Schick, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.08.2013
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München,
Deutschland am 16.08.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
unterschritten hat und an diesem Tag 2,36% (das entspricht 270000
Stimmrechten) betragen hat.
2,36% der Stimmrechte (das entspricht 270000 Stimmrechten) sind Frau Schick
gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
16.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CANCOM SE
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
Deutschland
Internet: http://www.cancom.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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CANCOM SE
16.08.2013 12:21
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die CANCOM SE hat folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 16.08.2013
erhalten:
Die Schick GmbH, Gaildorf, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
16.08.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE,
München, Deutschland am 16.08.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
unterschritten hat und an diesem Tag 2,36% (das entspricht 270000
Stimmrechten) betragen hat.
Frau Karin Schick, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.08.2013
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München,
Deutschland am 16.08.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
unterschritten hat und an diesem Tag 2,36% (das entspricht 270000
Stimmrechten) betragen hat.
2,36% der Stimmrechte (das entspricht 270000 Stimmrechten) sind Frau Schick
gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
16.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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