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Doppelbesteuerung Schweizer Dividenden: Wie Sie sich Ihr Geld zurückholen können

Veröffentlicht am 02.10.2018, 00:54
Aktualisiert 02.10.2018, 01:02
© Reuters.  Doppelbesteuerung Schweizer Dividenden: Wie Sie sich Ihr Geld zurückholen können

Wie die meisten von Ihnen wissen, war ich in der vergangenen Woche in der Schweiz und habe dort eine Analystenveranstaltung besucht und mich mit dem Management verschiedener börsennotierter Unternehmen aus der Schweiz ausgetauscht.

Anlässlich meiner Reise in unser Nachbarland habe ich Ihnen in der vergangenen Woche einige Schweizer Unternehmen aus der 2. Börsenreihe vorgestellt, die meines Erachtens einen Blick wert sind.

Einige Schlussgong-Leser schrieben mir, dass auch sie grundsätzlich Schweizer Aktien positiv bewerten, aber die Dividendenabzüge ein fetter Minuspunkt sind. In der Tat: Ein Ärgernis für deutsche Investoren im Zusammenhang mit dem Kauf Schweizer Aktien ist stets die Doppelbesteuerung. Dieser (bzw. der Vermeidung dieser) widme ich mich heute.

Schweizer Dividenden unterliegen der Quellensteuer

Die Dividendenzahlung eines Schweizer Unternehmens an einen in Deutschland ansässigen Kapitalanleger unterliegt der Quellensteuer (in der Schweiz Verrechnungssteuer bezeichnet). Diese beträgt in der Schweiz für Dividenden 35% und wird bei Ausschüttung automatisch von Ihrer depotführenden Bank einbehalten.

Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz sind auf die Abgeltungsteuer 15% von der Quellensteuer anzurechnen. Den Rest in Höhe von 20% können Sie sich von der eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz über einen Antrag wieder zurückholen.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

Sie erhalten 1.000 Euro Dividende aus der Schweiz. Davon werden 35% Quellensteuer einbehalten (vereinfachtes Zahlenbeispiel ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)

Dividende 1.000 Euro

Quellensteuer CH 35% 350 Euro

Abgeltungsteuer D 25% 250 Euro

Anrechnung in D 15% -150 Euro 100 Euro

Erstattung Quellensteuer 20% -200 Euro

Gesamte Steuerbelastung (25%) 250 Euro

Ohne Quellensteuererstattung würden Sie insgesamt 200 Euro zu viel zahlen. Übrigens: Die Anrechnung der Quellensteuer übernimmt in vielen Fällen bereits Ihre depotführende Bank.

Und so stellen Sie den Antrag auf Erstattung der Quellensteuer in der Schweiz:

Gehen Sie im Internet auf die Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung www.estv.admin.ch Unter dem Reiter „Dienstleistungen“ gehen Sie auf den Menüpunkt „Verrechnungssteuer“ und klicken anschließend links „Wohnsitz im Ausland“ an.

3.Suchen Sie sich in der Liste den Antrag für Deutschland heraus. Beachten Sie bitte, dass Sie zusätzlich das Programm „Snapform Viewer“ benötigen. Dies finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Füllen Sie den Antrag aus und lassen Sie sich von Ihrem Finanzamt bestätigen, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben (sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung). Anschließend schicken Sie den Antrag zusammen mit dem Tax Voucher, den Sie bei Dividendenausschüttung von Ihrer Depotbank bekommen haben sollten, an die Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Schweizer Steuerverwaltung überweist Ihnen nach Bearbeitung den Betrag auf Ihr Konto. Dies kann u. U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Beachten Sie, dass der Erstattungsbetrag in Schweizer Franken (CHF) festgestellt wird. Die Umrechnung und Überweisung kann eine kleine Gebühr kosten.

Weitere Informationen zu diesem Thema und zu anderen Steuerthemen für Kapitalanleger finden Sie regelmäßig in meinem Börsendienst Depot-Optimierer.

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Ein Beitrag von Jens Gravenkötter.

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