NÜRNBERG/NEUMARKT (dpa-AFX) - Der von der Pleite bedrohte Oberpfälzer Holzverarbeiter Pfleiderer hat bei der dringend nötigen Sanierung des Unternehmens einen weiteren Rückschlag erlitten. Wie das Unternehmen aus dem oberpfälzischen Neumarkt am Dienstagabend mitteilte, hat es einen sogenannten Freigabeantrag zu Beschlüssen der Hauptversammlung beim Oberlandesgericht (OLG) in Nürnberg unmittelbar vor dem Urteil an diesem Mittwoch zurückgezogen.
Damit kam das Unternehmen einer drohenden negativen Entscheidung des OLG-Senats zuvor. Die Richter hatten bei der Verhandlung des Pfleiderer-Antrags vor zwei Wochen klar gemacht, dass sie dem Antrag kaum Erfolgschancen einräumen. An diesem Mittwoch wollte das OLG die Entscheidung bekanntgeben. Der Prozesstermin entfalle damit, teilte das Unternehmen mit.
Die Altaktionäre waren bei der Hauptversammlung vom 21. Juli 2011 praktisch enteignet worden, einige hatten deshalb dagegen geklagt. Das Nürnberger Freigabeverfahren - in dem die klagenden Aktionäre nun quasi zu Beklagten wurden - sollte dazu dienen, dass Pfleiderer bei der Umsetzung des geplanten Schuldenschnitts nicht auf das Ende eines langwierigen Hauptverfahrens warten muss.
Sonst müsste das Unternehmen aus Neumarkt, das mehr als 5.000 Mitarbeiter hat, wohl bereits im Sommer den Gang zum Insolvenzgericht antreten, wie der Rechtsanwalt von Pfleiderer in dem OLG-Verfahren betonte. Pfleiderer ist überschuldet und zählt derzeit zu den größten Sanierungsfällen in Deutschland. Mit dem erneuten juristischen Rückschlag wird eine Insolvenz des Unternehmens immer wahrscheinlicher.
Bereits in Frankfurt am Main hatte Pfleiderer in einem ähnlichen Verfahren im November in erster Instanz verloren. Dort geht es um einen bei der Gläubigerversammlung ausgehandelten Vertrag. Das Sagen im Unternehmen sollen künftig Banken und Hedgefonds haben, sie hatten einem Forderungsverzicht von 380 Millionen Euro zugestimmt. Im Gegenzug soll das Unternehmen 100 Millionen Euro neues Eigenkapital und weitere Kredite ebenfalls in dreistelliger Millionenhöhe erhalten. Die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts lässt Pfleiderer derzeit vom dortigen OLG überprüfen.
Das OLG Nürnberg hatte betont, dass das Nürnberger Verfahren nur sinnvoll sei, wenn das Frankfurter Gericht in dem anderen Freigabeverfahren im Sinne von Pfleiderer entscheide. Dies sei nach dem erstinstanzlichen Urteil aber nicht wahrscheinlich. Die Pfleiderer AG teilte nun mit, dass das Unternehmen den Empfehlungen der Nürnberger Richter folge und zunächst die Entscheidung des OLG Frankfurt abwarten will. Danach werde ein neuer Freigabeantrag bezüglich der Hauptversammlungs-Beschlüsse gestellt./uvo/DP/edh
Damit kam das Unternehmen einer drohenden negativen Entscheidung des OLG-Senats zuvor. Die Richter hatten bei der Verhandlung des Pfleiderer-Antrags vor zwei Wochen klar gemacht, dass sie dem Antrag kaum Erfolgschancen einräumen. An diesem Mittwoch wollte das OLG die Entscheidung bekanntgeben. Der Prozesstermin entfalle damit, teilte das Unternehmen mit.
Die Altaktionäre waren bei der Hauptversammlung vom 21. Juli 2011 praktisch enteignet worden, einige hatten deshalb dagegen geklagt. Das Nürnberger Freigabeverfahren - in dem die klagenden Aktionäre nun quasi zu Beklagten wurden - sollte dazu dienen, dass Pfleiderer bei der Umsetzung des geplanten Schuldenschnitts nicht auf das Ende eines langwierigen Hauptverfahrens warten muss.
Sonst müsste das Unternehmen aus Neumarkt, das mehr als 5.000 Mitarbeiter hat, wohl bereits im Sommer den Gang zum Insolvenzgericht antreten, wie der Rechtsanwalt von Pfleiderer in dem OLG-Verfahren betonte. Pfleiderer ist überschuldet und zählt derzeit zu den größten Sanierungsfällen in Deutschland. Mit dem erneuten juristischen Rückschlag wird eine Insolvenz des Unternehmens immer wahrscheinlicher.
Bereits in Frankfurt am Main hatte Pfleiderer in einem ähnlichen Verfahren im November in erster Instanz verloren. Dort geht es um einen bei der Gläubigerversammlung ausgehandelten Vertrag. Das Sagen im Unternehmen sollen künftig Banken und Hedgefonds haben, sie hatten einem Forderungsverzicht von 380 Millionen Euro zugestimmt. Im Gegenzug soll das Unternehmen 100 Millionen Euro neues Eigenkapital und weitere Kredite ebenfalls in dreistelliger Millionenhöhe erhalten. Die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts lässt Pfleiderer derzeit vom dortigen OLG überprüfen.
Das OLG Nürnberg hatte betont, dass das Nürnberger Verfahren nur sinnvoll sei, wenn das Frankfurter Gericht in dem anderen Freigabeverfahren im Sinne von Pfleiderer entscheide. Dies sei nach dem erstinstanzlichen Urteil aber nicht wahrscheinlich. Die Pfleiderer AG teilte nun mit, dass das Unternehmen den Empfehlungen der Nürnberger Richter folge und zunächst die Entscheidung des OLG Frankfurt abwarten will. Danach werde ein neuer Freigabeantrag bezüglich der Hauptversammlungs-Beschlüsse gestellt./uvo/DP/edh