Der Black Friday beginnt jetzt! Holen Sie sich 60% RABATT auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Bericht: Nachteile für deutsche Firmen wegen fehlender Frauenquote

Veröffentlicht am 25.03.2012, 14:28
DÜSSELDORF/BERLIN (dpa-AFX) - Wegen der fehlenden gesetzlichen Frauenquote drohen deutschen Unternehmen im europäischen Ausland Wettbewerbsnachteile. Das berichtet die in Düsseldorf erscheinende 'Rheinische Post' (Samstagausgabe) unter Berufung auf ein internes Papier des Auswärtigen Amtes, das der Zeitung vorliegt. 'Dies könnte über kurz oder lang dazu führen, dass deutsche Unternehmen nicht mehr an Ausschreibungen zum Beispiel in Spanien oder Frankreich teilnehmen dürfen, da sie hinsichtlich des Anteils weiblicher Führungskräfte nicht die Voraussetzungen der dort geltenden Quotengesetze erfüllen', zitiert das Blatt aus der Analyse der Europa-Abteilung des Auswärtigen Amts.

'Wenn sich ein deutsches Unternehmen für eine öffentliche Ausschreibung in Spanien bewerben will, dann hat das nur Aussicht auf Erfolg, wenn es die spanische Frauenquote erfüllt', bestätigte EU-Justizkommissarin Viviane Reding der Zeitung. Die Quote liegt bei 40 Prozent bis 2015.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte erneut eine gesetzliche Frauenquote auch in Deutschland. Die Bundesregierung verschlafe die Zukunft, weil Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eine ideologische Debatte von vorgestern führe, teilte Künast am Samstag in Berlin mit. Den Unternehmen drohten nun doppelt Nachteile: 'Sie erhalten keine Aufträge im Ausland und die Frauen gehen dorthin, wo sie mehr Chancen haben.' Künast forderte das Auswärtige Amt auf, die Analyse umgehend dem Bundestag zuzuleiten.

Schröder ist strikt gegen eine einheitliche gesetzliche Frauenquote für Unternehmen. Aber auch in der Union drängt inzwischen eine größere Gruppe weiblicher Abgeordnete auf eine klare gesetzliche Quote. Sie haben zum Teil die fraktionsübergreifende 'Berliner Erklärung' mitunterzeichnet, in der eine verbindliche Frauen-Mindestquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände von börsennotierten und öffentlichen Unternehmen gefordert wird.

Diese Erklärung wird auch von zahlreichen prominenten Frauen aus Politik, Verbänden, Wirtschaft und Kultur unterstützt, unter anderem von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Auch Reding hat die Erklärung unterschrieben. Die EU-Kommissarin hat der Bundesregierung eine europäische Regelung zur Frauenquote angedroht./hgo/DP/edh

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.