BERLIN (dpa-AFX) - Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat sich zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem Fluglärm bekannt, lehnt aber ein generelles Nachtflugverbot ab. 'Es ist richtig, dass die Länder vor Ort festlegen, welche Betriebszeiten zulässig sind', sagte Ramsauer der 'Frankfurter Rundschau' (Montag). Schließlich gebe es regional unterschiedliche Gegebenheiten. 'Fluglärm darf nicht krank machen', betonte der Minister. Dabei gelte grundsätzlich, dass Lärmschutzvorschriften auch überprüft werden müssten, wenn im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse festgestellt werden sollte, dass Grenzwerte zu hoch angesetzt seien.
An mehreren deutschen Flughäfen gibt es derzeit Proteste gegen Lärm. Ende März demonstrierten bei einem bundesweiten Aktionstag mehr als 10.000 Menschen in Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln/Bonn sowie Berlin und Leipzig. Das Umweltbundesamt hält an stadtnahen Flughäfen generell ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr für notwendig. Präsident Jochen Flasbarth hatte Mitte März darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Grenzwerte in Deutschland nicht ausreichten.
An diesem Mittwoch will das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil im Rechtsstreit um den Ausbau des größten deutschen Flughafens in Frankfurt verkünden. Dabei rechnen dortige Bürgerinitiativen fest mit einer Bestätigung des vorläufigen Verbots von Starts und Landungen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. 'Das ist unsere realistische Erwartung', sagte Ingrid Kopp, Sprecherin des Bündnisses der Bürgerinitiativen, am Montag.
Zur Lärmvermeidung forderte Ramsauer, die vorhandene Kapazitäten der deutschen Flughäfen besser auszunutzen. 'Wir haben Flughäfen, die relativ wenig genutzt werden und welche, die überlastet sind.' Länder und Kommunen, die Anteile an Flughäfen halten, müssten Kooperationen von Airports ermöglichen./sam/rae/DP/stw
An mehreren deutschen Flughäfen gibt es derzeit Proteste gegen Lärm. Ende März demonstrierten bei einem bundesweiten Aktionstag mehr als 10.000 Menschen in Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln/Bonn sowie Berlin und Leipzig. Das Umweltbundesamt hält an stadtnahen Flughäfen generell ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr für notwendig. Präsident Jochen Flasbarth hatte Mitte März darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Grenzwerte in Deutschland nicht ausreichten.
An diesem Mittwoch will das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil im Rechtsstreit um den Ausbau des größten deutschen Flughafens in Frankfurt verkünden. Dabei rechnen dortige Bürgerinitiativen fest mit einer Bestätigung des vorläufigen Verbots von Starts und Landungen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. 'Das ist unsere realistische Erwartung', sagte Ingrid Kopp, Sprecherin des Bündnisses der Bürgerinitiativen, am Montag.
Zur Lärmvermeidung forderte Ramsauer, die vorhandene Kapazitäten der deutschen Flughäfen besser auszunutzen. 'Wir haben Flughäfen, die relativ wenig genutzt werden und welche, die überlastet sind.' Länder und Kommunen, die Anteile an Flughäfen halten, müssten Kooperationen von Airports ermöglichen./sam/rae/DP/stw