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Blatt - Landgericht Bonn lässt Cum-Ex-Anklage zu

Veröffentlicht am 15.07.2019, 17:54
Aktualisiert 15.07.2019, 17:56
Blatt - Landgericht Bonn lässt Cum-Ex-Anklage zu

Frankfurt (Reuters) - Zwei ehemalige Aktienhändler müssen sich einem Zeitungsbericht zufolge vor der Landgericht Bonn wegen Tricksereien bei Aktiengeschäften ("Cum-Ex") verantworten.

Das Landgericht habe die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zugelassen, berichtete das "Handelsblatt" am Montag vorab. Das Landgericht habe sich dazu nicht äußern wollen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Briten nach früheren Angaben vor, mit Cum-Ex-Geschäften einen Steuerschaden von mehr als 440 Millionen Euro verursacht zu haben.

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: "Cum") und ohne ("Ex") Dividendenanspruch. Banken und andere Verdächtige haben die Finanzämter um Milliarden erleichtert.

Steuerexperten hatten Cum-Ex-Geschäfte lange als legalen Steuertrick erachtet. Seit einigen Jahren bewerten Ermittler und Strafverfolger das Vorgehen aber fast einhellig als Steuerhinterziehung und treiben ihre Ermittlungen voran. Bislang gab es in Deutschland jedoch noch keinen Strafprozess wegen Cum-Ex-Geschäften. In dem Musterprozess muss nun grundsätzlich geklärt werden, inwieweit die Cum-Ex-Geschäfte strafbar waren. Am Ende dürfte dies wohl ein Fall für den Bundesgerichtshof oder sogar das Bundesverfassungsgericht werden.

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