Börsen-Zeitung: Das war knapp, Kommentar zum EU-Gerichtshof von Detlef
Fechtner
Frankfurt (ots) - Mit Jubel und ein wenig Häme über die britische
Regierung haben Europaabgeordnete auf das jüngste Urteil des
Europäischen Gerichtshofs reagiert. Die Richter hatten sich zuvor
dafür entschieden, dem EU-Gesetzgeber zu gestatten, europäische
Aufsichtsbehörden mit Eingriffen in das Geschehen an den
Finanzmärkten zu betrauen. Vielleicht aber wären statt Beifall und
Schadenfreude eher Erleichterung und Demut die angemessene Reaktion
gewesen. Immerhin war das eine ganz knappe Sache. Nur gerade so sind
die Architekten der umfassenden Finanzmarktregulierung in Europa -
EU-Kommission und EU-Parlament - darum herumgekommen, dass der
EU-Gerichtshof ihr Gebäude komplett einreißt.
Hätte sich das EU-Gericht nämlich dem Generalanwalt angeschlossen
(und genau das tut es ja oft), stünde jetzt weit mehr als nur die
Möglichkeit zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe infrage. Dann wären
wohl schon bald die nächsten Kläger angerückt, um andere, unter hohem
Zeitdruck gezimmerte EU-Regelungen für Banken und Börsen auf den
richterlichen Prüfstand zu stellen. Das wiederum hätte nicht nur
Verunsicherung ausgelöst, sondern weitere Regierungen inspiriert, vor
Gericht zu attackieren, was sie politisch nicht verhindern konnten.
Gewiss: hätte, wäre, würde. Die Richter haben erfreulicherweise
anders entschieden. Es ist allerdings Vorsicht bei allzu freizügigen
Ableitungen geboten. Das EU-Gericht hat ausführlich erläutert, warum
es in diesem speziellen Fall die Befugnisse für ausreichend genau
eingegrenzt und richterlich überprüfbar hält. Ob das bei allen mit
heißer Nadel gestrickten Rechtsakten der Krisenjahre so ist, hat es
nicht bestätigt. Und ob nun beim nächsten Schritt Richtung
Bankenunion, dem gemeinsamen Abwicklungsmechanismus für marode
Banken, die im Parlament so unbeliebten zwischenstaatlichen
Verabredungen überflüssig sind, ist Ansichtssache.
Ohne Zweifel, das EU-Parlament hat einige gute Argumente gegen den
Plan der Regierungen, die Bankenabwicklung weitenteils an den
Abgeordneten vorbei in einer zwischenstaatlichen Verabredung zu
regeln. Trotzdem wird das Parlament den harten Weg der politischen
Verhandlung gehen müssen. Der Gerichtshof hat den EU-Parlamentariern
diese Mühe nicht abgenommen - und das ist richtig so. Schließlich
geht es in der EU um Politik, nicht um Juristerei. Der bloße Verweis
auf den EU-Gerichtshof reicht nicht aus. Ohnehin hat der ja nur
entschieden, dass Europas Behörden manches tun dürfen. Nicht alles.
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