Unzulässige Kreditgebühren: BGH schneidet Banken Ausreden ab /
Experten erwarten Blockade / Sammelklagen werden fortgesetzt
Karlsruhe/Bremen (ots) - Im nun schon Jahre währenden
Katz-und-Maus-Spiel um die Zulässigkeit von
Kreditbearbeitungsgebühren hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute ein
Machtwort gesprochen: Banken dürfen bei vorgefertigten
Kreditverträgen keine zusätzliche Gebühr für die Kreditbearbeitung
verlangen. Der Bankensektor hat durch eine juristische
Vermeidungstaktik lange versucht, die
Kreditbearbeitungsgebührenklauseln zu verteidigen. Ein Ende ist
absehbar, die Banken werden sich jedoch noch nicht geschlagen geben.
Zwar lagen bereits acht Urteile von Oberlandesgerichten gegen
Kreditgebühren vor, bisher jedoch nur, soweit diese in den
Gebührenaushängen der Banken aufgeführt waren. Die Banken hatten sich
daraufhin auf die fragwürdige Position versteift, dass das nicht
bedeute, dass die Kreditgebühren auch im jeweiligen Kreditvertrag
unzulässig seien. Zudem habe ohnehin der BGH als letzte Instanz
darüber noch nicht befunden. Ein früher mögliches Urteil des
Bundesgerichtshofs wurde jedoch vom Bankensektor wohlweislich durch
Revisionsrücknahme verhindert. Solchen taktischen Spielchen hat der
BGH mit seinem heutigen Urteil (Aktenzeichen XI ZR 170/13) einen
Riegel vorgeschoben. Denn im heute entschiedenen Fall hat der
Bundesgerichtshof nicht allgemein über Gebührenaushänge entschieden,
sondern ganz konkret einem betroffenen Bankkunden der Postbank die
Rückforderung der von ihm bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren
zugesprochen.
Ein Schlupfloch sehen Anwälte jedoch weiterhin offen: "Viele
Banken werden zur Verteidigung ihrer Pfründe einfach behaupten, die
Kreditbearbeitungsgebühren seien individuell vereinbart worden. Dann
lägen nämlich keine vorgefertigten Klauseln vor. Nur vorgefertigte
Bearbeitungsgebührenklauseln sind aber unzulässig. Beim heutigen
Urteil hatte der Bundesgerichtshof über einen Online-Kreditvertrag zu
entscheiden. Für solche Fälle scheidet eine individuelle Vereinbarung
mangels persönlichen Kontakts offensichtlich aus. Für alle in der
Filiale bei einem persönlichen Berater abgeschlossenen Kreditverträge
kann man aber als Blockadetaktik behaupten, sie seien Klausel für
Klausel ausgehandelt worden.", so Rechtsanwalt Sven Hezel aus Bremen,
der mit zahlreichen Kreditgebühren-Fällen befasst ist. Wer sich mit
den trickreichen Banken nicht alleine anlegen möchte, für den hat
Hezel jedoch einen Tipp parat: "Unter sammelklage.org haben sich
bereits über 800 Betroffene zu Sammelklagen zusammengeschlossen.
Teilnehmer sind dort weiterhin willkommen und können ohne
Kostenrisiko ihre Bank in die Haftung nehmen." Die Sammelklagen gegen
Postbank, Targobank und weitere werden finanziert von Hezels
Unternehmen metaclaims. Unter www.sammelklage.org hält metaclaims ein
Teilnahme-Formular bereit. Die Sammelklagen waren laut Hezel bis zum
heutigen Tag vorläufig unterbrochen, weil auch die zuständigen
Gerichte das BGH-Urteil abwarten wollten. "Nun kann es weitergehen
und wir sind dem Prozeßerfolg gleichzeitig ein großes Stück
nähergekommen", freut er sich mit vielen anderen Verbraucheranwälten.
Die metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH ist eine
vom Bremer Rechtsanwalt Sven Hezel gegründete und geführte
Prozessfinanzierungsgesellschaft mit Inkassozulassung, die sich auf
Sammelklagen spezialisiert hat.
Weitere Informationen zum Geschäftsmodell unter
www.metaclaims.com/FAQ und www.sammelklage.org sowie bei
Geschäftsführer RA Sven Hezel
OTS: metaclaims Sammelklagen FinanzierungsGmbH
newsroom: http://www.presseportal.de/pm/106422
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_106422.rss2
Pressekontakt:
metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer Rechtsanwalt Sven Hezel
Am Wall 171, 28195 Bremen
Tel.: +49(0)421-84089134 / Mobil: (0)1520-4954082
E-Mail: postmaster@metaclaims.com
Internet: www.metaclaims.com / www.sammelklage.org