💥 ProPicks KI trifft ins Schwarze: 4 Mid Caps mit +23%. Oktober-Update sichern!Direkt starten

Britische Aufsichtsbehörde kooperiert mit Google bei Bedenken zu Chrome-Cookies

Veröffentlicht am 24.09.2024, 16:23
© Reuters.
GOOGL
-

Die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) hat eine Zusammenarbeit mit Alphabet (NASDAQ:GOOGL) Inc.'s Google angekündigt, um Wettbewerbsbedenken bezüglich der Verwaltung von Drittanbieter-Cookies im Chrome-Browser des Technologieriesen zu adressieren.

Die laufende Untersuchung der CMA zu Googles Praktiken hat ergeben, dass trotz Überarbeitungen des Ansatzes weiterhin Probleme im Werbemarkt bestehen, die weitere Untersuchungen und Kooperation erfordern.

Google, das unter dem Mutterkonzern Alphabet Inc. operiert und an der NASDAQ unter dem Kürzel GOOGL gelistet ist, steht wegen seines Umgangs mit Drittanbieter-Cookies unter der Lupe der CMA. Diese Cookies sind ein entscheidendes Instrument für digitale Werbetreibende, um Nutzer effektiv anzusprechen und zu verfolgen.

Die Entscheidung der CMA, direkt mit Google zusammenzuarbeiten, unterstreicht das proaktive Bemühen der Behörde, einen fairen Wettbewerb im digitalen Werbemarkt sicherzustellen.

Diese Kooperation zielt darauf ab, eine ausgewogene Lösung zu entwickeln, die einerseits die Wettbewerbsbedenken der CMA adressiert und andererseits die breiteren Auswirkungen auf den Datenschutz der Nutzer sowie die Funktionalität von werbefinanzierten Online-Diensten berücksichtigt.

Das Ergebnis dieser Partnerschaft könnte weitreichende Folgen für die Funktionsweise digitaler Werbung im Chrome-Browser haben und damit einen erheblichen Teil der Internetnutzer und Werbetreibenden weltweit betreffen.

Die CMA hat bislang keinen konkreten Zeitplan für die Lösung dieser Bedenken genannt, betont jedoch die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit mit Google, um einen effektiven und wettbewerbsfähigen Ansatz für die Verwaltung von Drittanbieter-Cookies zu finden.

Dieser Schritt unterstreicht das anhaltende Engagement der CMA, wettbewerbsfördernde Praktiken in den digitalen Märkten Großbritanniens zu überwachen und zu fördern.

Reuters hat zu diesem Artikel beigetragen.


Diese Übersetzung wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Nutzungsbedingungen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.