Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!Jetzt Aktien finden

Bundesnetzagentur erwägt Verzicht auf Mobilfunk-Auktion

Veröffentlicht am 24.01.2022, 05:43
Aktualisiert 24.01.2022, 05:45
© Reuters.

BONN (dpa-AFX) - Bei der Vergabe von Mobilfunk-Rechten deutet sich ein Verzicht auf milliardenschwere Auktionseinnahmen für den Staat an. Vor einer Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur am Montag in Bonn sagte Behördenchef Jochen Homann, dass er sich vorstellen könne, Mobilfunk-Frequenzen "kurzfristig und bedingt zu verlängern" und erst später ein Vergabeverfahren mit zusätzlichem Spektrum durchzuführen.

Eine Versteigerung hatte es zuletzt 2019 gegeben, damals sicherten sich die Netzbetreiber Spektrum für 6,6 Milliarden Euro. Bisher wird erwartet, dass die nächste Vergabe anderer Frequenzen 2023 oder 2024 stattfindet - doch statt einer Neuvergabe könnte es zu einer Verlängerung bestehender Nutzungsrechte gegen Ausbauauflagen kommen.

Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über die Haltung des Behördenchefs berichtet. Bei der nächsten Vergabe geht es unter anderem um Frequenzen im 800 Megahertz-Bereich, in dem die Antennen besonders weit funken können - sie sind also für die Flächenversorgung sehr wichtig. Problematisch ist aber, dass nur drei Frequenzpakete frei werden. Die werden bisher von den Netzbetreibern Deutsche Telekom (4:DTEGn), Vodafone (3:VOD) und Telefonica Deutschland (4:O2Dn) genutzt.

Inzwischen ist mit 1&1 (4:1U1) aber ein viertes Telekommunikationsunternehmen als Netzbetreiber mit von der Partie - die Firma will ebenfalls zugreifen und ist daher strikt gegen eine Verlängerung des jetzigen Status. Eine 1&1-Sprecherin sagte, für ihre Firma sei es "zwingend notwendig", die Flächenfrequenzen bald erwerben zu können.

Der Beirat der Behörde befasst sich am Montag mit der Frage, wie es weitergeht. Die Frage sei "offen und noch nicht entscheidungsreif", betonte Homann. Wohl im nächsten Jahr wird die Netzagentur entscheiden, ob sie auf das bisherige Auktionsmodell, die Nutzungsverlängerung oder ein anderes Vorgehen setzt. "Vor einer Entscheidung ist noch eine Vielzahl von Verfahrensfragen zu klären.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.