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Bundesregierung beschließt Regelungen für Zahlen an Ladesäulen

Veröffentlicht am 12.05.2021, 11:14
Aktualisiert 12.05.2021, 11:18
© Reuters.

Berlin, 12. Mai (Reuters) - Das Tanken von Strom soll künftig auch mit Giro- und Kreditkarten an Ladesäulen möglich sein. Ab Juli 2023 müssen alle neuen Stromtankstellen diese Zahlung möglich machen, wie die Ladesäulenverordnung vorschreibt, die die Bundesregierung am Mittwoch beschloss. Bestehende, öffentliche Säulen müssen jedoch nicht nachgerüstet werden. Damit wolle man die Zahlung einfacher und transparenter machen und jedem Autofahrer auch spontanes Laden ermöglichen, selbst wenn er kein Smartphone oder Ladekarte zur Hand hat, erklärte das Wirtschaftsministerium.

Derzeit nutzen die meisten E-Autofahrer entweder Ladekarten von Strom- und Mobilitätsanbietern oder zahlen per App mit dem Smartphone. Die Auto- und Energie-Branche wollte dieses Verfahren im Kern beibehalten, da die Fahrer solcher Fahrzeuge praktisch alle über ein Smartphone verfügten. Zudem werde der Aufbau der dringend nötigen Ladesäulen so erschwert und verlangsamt, da diese für das Kartensystem nun auch ein System zur Pin-Eingabe brauchten und diese geeicht werden müsse.

Das Wirtschaftsministerium argumentiert, mit der Neuregelung leiste Deutschland auch einen Beitrag zur Etablierung eines europäischen Bezahlsystems. Über Kreditkarten könne grenzüberschreitend und weltweit gezahlt sowie abgerechnet werden. Dies erleichtere damit auch Fahrern von elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus dem europäischen Ausland das Laden.

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