BERLIN (dpa-AFX) - Der Einfluss der Pharmaindustrie auf Ärzte steht seit langem in der Kritik, nun wollen die forschenden Arzneimittelhersteller ihre Zahlungen an Mediziner offenlegen. Bis zum Sommer werde es einen entsprechenden Transparenz-Kodex des europäischen Pharma-Dachverbands EFPIA geben, sagte die Kommunikationschefin des deutschen Pharmaverbands vfa, Susan E. Knoll, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Bis Jahresende komme die Umsetzung für Deutschland. 'Ab Anfang 2015 sollen alle Daten erfasst und ab 2016 veröffentlicht werden.'
Für die Krankenkassen kommt der Schritt zu spät. 'Es ist mehr als überfällig, dass die Pharmaindustrie endlich Klarheit und Transparenz schafft, warum und wie viel Geld sie extra an die einzelnen Ärzte zahlt', sagte ihr Verbandssprecher Florian Lanz der dpa. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft begrüßte die Pläne, auch wenn Europa hinter US-Regeln hinterherhinke. Ihr Vorsitzender Wolf-Dieter Ludwig sagte der dpa, intransparente Interaktionen zwischen Ärzte und Industrie gefährdeten das Vertrauen in den Arztberuf.
In Fahrt gekommen war die Debatte durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Sommer. Korruption niedergelassener Ärzte ist demnach nach geltendem Recht nicht strafbar - etwa die Annahme von Zuwendungen für die Verordnung bestimmter Arzneien./bw/DP/jha
Für die Krankenkassen kommt der Schritt zu spät. 'Es ist mehr als überfällig, dass die Pharmaindustrie endlich Klarheit und Transparenz schafft, warum und wie viel Geld sie extra an die einzelnen Ärzte zahlt', sagte ihr Verbandssprecher Florian Lanz der dpa. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft begrüßte die Pläne, auch wenn Europa hinter US-Regeln hinterherhinke. Ihr Vorsitzender Wolf-Dieter Ludwig sagte der dpa, intransparente Interaktionen zwischen Ärzte und Industrie gefährdeten das Vertrauen in den Arztberuf.
In Fahrt gekommen war die Debatte durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Sommer. Korruption niedergelassener Ärzte ist demnach nach geltendem Recht nicht strafbar - etwa die Annahme von Zuwendungen für die Verordnung bestimmter Arzneien./bw/DP/jha