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EANS Adhoc: Sunways AG (deutsch)

Veröffentlicht am 18.07.2012, 19:08
EANS-Adhoc: Sunways AG / Abschluss einer Vereinbarung zur frühzeitigen

Beendigung von Langzeitlieferverträgen mit der Deutsche Solar GmbH und

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel

einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent

verantwortlich.

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18.07.2012

Konstanz, 18. Juli 2012 - Der Vorstand der Sunways AG, Konstanz (ISIN

DE0007332207 / WKN 733220), hat heute auf Basis eines Beschlusses vom selben Tag

mit der Deutsche Solar GmbH eine Vereinbarung zur Änderung und frühzeitigen

Beendigung von zwei ursprünglich in den Jahren 2006 bzw. 2007 geschlossenen

langfristigen Verträgen zur Lieferung von Photovoltaik-Wafern durch die Deutsche

Solar GmbH (damals noch als Deutsche Solar AG firmierend) geschlossen. Der

Aufsichtsrat der Sunways AG hat dieser Vereinbarung zugestimmt.

Die Sunways AG hat in der heutigen Vereinbarung auf eine von ihr bereits

geleistete Anzahlung in Höhe eines Restbetrags von noch rund EUR 7,5 Mio.

verzichtet. Zugleich haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, die

bisherigen Liefervereinbarungen, die Wafer-Lieferungen bis Ende 2018 bzw. 2017

vorsahen, dahingehend zu ändern, dass von der Sunways AG in den Jahren 2012 und

2013 abschließend Wafer in einem Gesamtvolumen von ca. 60 MW abgenommen werden.

Die heute geschlossene Vereinbarung hat eine Laufzeit bis spätestens 31.

Dezember 2013. Kommt es bis dahin zur vollständigen Erfüllung der neu

vereinbarten Abnahmeverpflichtungen, so sind ab dann die beiden

Langzeitlieferverträge einvernehmlich beendet.

Aufgrund des Abschlusses der Vereinbarung als auch aufgrund der seit

Jahresbeginn 2012 negativen Marktpreisentwicklung werden für diese

Vertragsanpassung bei der Sunways AG im Jahresabschluss 2011 insgesamt

Drohverlustrückstellungen in Höhe von EUR ca. 4,6 Mio. ergebniswirksam gebucht.

Im Vergleich zur Fortführung der Verträge zu den ursprünglichen Konditionen

kommt es jedoch zu einer wirtschaftlich vorteilhafteren Vereinbarung.

Die Änderungsvereinbarung zu den beiden Langzeitverträgen erfolgt vor dem

Hintergrund der aktuellen Marktentwicklungen und stellt im Vergleich zu deren

unveränderter Fortführung für die Sunways AG einen Vorteil dar.

Darüber hinaus zeigt der Vorstand an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des

Grundkapitals der Sunways AG eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG). Der

festgestellte Verlust ist durch bilanzielle Effekte der Änderungsvereinbarung

mit der Deutsche Solar GmbH sowie weiterer, im Laufe der letzten Monate

aufgelaufener Verluste der Sunways AG entstanden. Der Vorstand der Gesellschaft

ist allerdings weiterhin überzeugt, dass insbesondere der Abschluss der

Änderungsvereinbarung im Interesse der Gesellschaft ist, da die mittel- und

langfristigen positiven Effekte der Änderungsvereinbarung ihre kurzfristigen

negativen Effekte überwiegen. Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG der am

30. August 2012 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung den Verlust der

Hälfte des Grundkapitals der Sunways AG anzeigen.

Rückfragehinweis:

Dr. Harald F. Schäfer

Leiter Unternehmenskommunikation und Investor Relations

Tel.: +49 (0)7531 996 77-415

E-Mail: communications@sunways.de

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: Sunways AG

Macairestr. 3 - 5

D-78467 Konstanz

Telefon: +49 (0)7531 99677 0

FAX: +49 (0)7531 99677 10

Email: info@sunways.de

WWW: http://www.sunways.eu/de

Branche: Alternativ-Energien

ISIN: DE0007332207

Indizes: CDAX, Prime All Share, Technology All Share

Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,

Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt

Sprache: Deutsch

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