Sichern Sie sich 40% Rabatt
⚠ Aufgepasst! Die Berichtssaison ist da und wir haben die Aktien, die gerade abheben!
+19,7% seit Jahresstart - steig ein für den ultimativen Höhenflug!
Liste freischalten

„Financial Times” vs. Wirecard-Aktie: Die Geschichte ist noch nicht zu Ende!

Veröffentlicht am 17.10.2019, 08:20
Aktualisiert 17.10.2019, 08:36
© Reuters.

Wer dachte, infolge der Aufklärung der „Financial Times“ (FT)-Vorwürfe, Wirecard (DE:WDIG) (WKN: 747206) habe seine Umsätze in Singapur geschönt, würde es ruhiger um den Zahlungsdienstleister werden, sieht sich getäuscht. Die in London ansässige Zeitung ist von ihren Recherchen überzeugt und erhebt deshalb nun erneut schwere Vorwürfe gegen den Zahlungsdienstleister.

Aber wie lauten sie? Hier ist der nächste Teil der FT-versus-Wirecard-Geschichte.

Diese schweren Vorwürfe erhebt die „Financial Times“ Die Finanzzeitung recherchiert bereits seit 2015 zu Wirecard, weil ihr der schnelle Aufstieg des Unternehmens nicht geheuer erscheint. So zieht sie auch Vergleiche mit der Marktkapitalisierung von SAP (DE:SAPG) (WKN: 716460) und der Deutschen Bank (DE:DBKGn) (WKN: 514000) und suggeriert so, dass diese viel mehr wert seien. Zudem beschreibt sie, wie CEO Markus Braun die Probleme in Singapur nur als lokales Phänomen abtue.

Heute (15.10.2019) legt die FT neue Dokumente und Korrespondenzen von Wirecards Senior Finanzmanagern vor, die geschönte Umsätze und Gewinne der Töchter in Dubai und Irland belegen sollen. Zudem sollen die Ernst&Young-Wirtschaftsprüfer getäuscht worden sein. Dabei beruft sich die Londoner Zeitung auf Wirecard-Mitarbeiter, welche die Dokumente zugespielt haben sollen, sodass sie keine Utopie der FT darstellen.

Die Dubai-Tochter erscheint nicht zum ersten Mal zwielichtig Wirecards Dubai-Tochter namens Al Alam Solutions, über welche große Summen der 34 wichtigsten Kunden abgewickelt wurden, sei nach Recherchen der FT nur mit sechs bis sieben Mitarbeitern besetzt. Und auch bei der Irland-Tochter sollen nicht mehr als zwölf Mitarbeiter beschäftigt sein.

Weder hätten Visa (WKN: A0NC7B) oder Mastercard (NYSE:MA) (WKN: A0F602) eine Beziehung zu der Dubai-Tochter, noch gebe es Aufzeichnungen darüber, so die Vorwürfe. Nur vier der 34 Kunden bestätigten nach FT-Recherche, jemals Geschäfte über Wirecard abgewickelt zu haben. 15 hätten noch nie von Al Alam Solutions gehört.

Aus diesem Grund bezweifelt die Zeitung, dass jemals Gelder dieser 34 Kunden über die Dubai-Tochter abgewickelt wurden und somit zumindest 2016 und 2017 zu viel Umsatz und Gewinn verbucht wurden.

Auch weitere Umsätze sollen nur erfunden worden sein Ein weiteres Beispiel sei die irländische Tochter Cymix, die schon 2012 aufgelöst wurde, für die aber dennoch 2017 Umsätze über die Dubai-Tochter abgewickelt worden wären.

CCBill soll nach Wirecard-Aufzeichnungen zu dieser Zeit monatlich 24 Mio. Euro über Al Alam Solutions verarbeitet haben, was jedoch der CEO des Unternehmens nicht bestätigen kann. Die Liste setzt sich weiter fort. Es mehren sich also die Anzeichen, dass bei der Dubai-Tochter doch einiges schief gelaufen ist, denn die Beweislast wiegt zu schwer.

Es stellt sich die Frage, warum man überhaupt eine Tochter in einer Steueroase benötigt, in der man deshalb auch fast keiner Regulierung unterliegt? Wirecard gibt selber zu, die Dubai-Tochter nur im Rahmen des Konzernabschlusses geprüft zu haben. Darauf begründet sich der nächste FT-Vorwurf, Wirecard habe die Wirtschaftsprüfer über die Umsätze seiner Tochter getäuscht.

Allerdings beziehen sich die Vorwürfe auf die Jahre 2016 und 2017, sodass sich auch die Frage stellt, ob die Missstände nicht bereits abgestellt wurden.

Nicht nur in Dubai wurden Fehler begangen Wirecard hat aber nachweislich nicht nur in Singapur und Dubai etwas ungenau gearbeitet. Auch zuletzt entstanden im Zusammenhang mit dem Emissionsprospekt einer Anleihe neue Fragen. Warum wurde beispielsweise die Dubai-Tochter, welche für mindestens die Hälfte der Konzernumsätze steht, nicht separat durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert?

Und auch die Wirecard-Anschuldigungen, die „FT“ sei korrupt und würde mit Hedgefonds (welche auf fallende Kurse setzen) zusammenarbeiten, erwiesen sich zuletzt als falsch.

Foolisher Abschluss Wirecard bestreitet alle Vorwürfe und weist sie als Lüge zurück. Wer am Ende auch Recht behält, Wirecard sollte die Gelegenheit nutzen und eventuell auf die FT zugehen, indem sie der Zeitung detaillierte Unterlagen zur Verfügung stellt, welche sämtliche Vorwürfe widerlegen.

Zudem muss der DAX-Konzern in seiner Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung noch strenger und nachvollziehbarer agieren. Sollte dies geschehen, können auch keine neuen Vorwürfe entstehen.

Derzeit sieht es aber eher so aus, als würde mit der Dubai-Tochter doch etwas nicht stimmen. Es stellt sich nur die Frage, in welchem Umfang. Wer sich selber ein genaueres Bild machen möchte, kann hier noch einmal alles nachlesen.

Christof Welzel besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt und empfiehlt Aktien von Mastercard und Visa.

Motley Fool Deutschland 2019

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.