BERLIN (dpa-AFX) - Der von den Wirtschaftsweisen vorgeschlagene 'Schuldentilgungspakt' in der Eurozone ist aus Sicht der Bundesregierung aus EU-rechtlichen Gründen nicht machbar. Das geht aus einer Stellungnahme für die Beratungen von Koalition und Opposition über die Umsetzung des Fiskalpaktes hervor.
Es bestünden 'erhebliche europarechtliche Bedenken gegen das vorgeschlagene Modell mit gemeinschaftlicher Haftung', heißt es in dem am Dienstag in Berlin bekanntgewordenen Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ein Schuldentilgungsfonds sei nicht mit dem 'Bail-out-Verbot' vereinbar, wonach ein Land nicht für die Schulden eines anderen haften darf. Hinzu kämen verfassungsrechtliche Risiken.
SPD und Grüne hatten vor Verhandlungen mit der Koalition über die Umsetzung des Fiskalpakets unter anderem gefordert, den vom Sachverständigenrat vorgeschlagenen Schuldentilgungspakt auf den Weg zu bringen. Ein Gutachten im Auftrag der Grünen hatte - im Gegensatz zur Position der Bundesregierung - ergeben, dass ein solcher Fonds europarechtskonform ausgestaltet werden könne.
Mit dem von den Wirtschaftsweisen angeregten Fonds soll die Staatsverschuldung unter die maximal erlaubte Grenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung gedrückt werden. Schulden, die die 60-Prozent-Grenze übersteigen, sollen in einen gemeinsamen Tilgungsfonds mit gemeinschaftlicher Haftung ausgelagert werden. Zugleich würde für jedes Land ein Konsolidierungspfad festgelegt.
Die Bundesregierung verwies darauf, dass im Gegensatz zu einem Fonds mit gemeinschaftlicher Haftung eine Vereinbarung der Eurostaaten, übermäßige Schulden in nationale Fonds auszulagern und über zweckgebundene Mittel abzubauen, unbedenklich wäre. Hier bliebe eine national getrennte Haftung für die eigenen Schulden bestehen./sl/DP/jsl
Es bestünden 'erhebliche europarechtliche Bedenken gegen das vorgeschlagene Modell mit gemeinschaftlicher Haftung', heißt es in dem am Dienstag in Berlin bekanntgewordenen Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ein Schuldentilgungsfonds sei nicht mit dem 'Bail-out-Verbot' vereinbar, wonach ein Land nicht für die Schulden eines anderen haften darf. Hinzu kämen verfassungsrechtliche Risiken.
SPD und Grüne hatten vor Verhandlungen mit der Koalition über die Umsetzung des Fiskalpakets unter anderem gefordert, den vom Sachverständigenrat vorgeschlagenen Schuldentilgungspakt auf den Weg zu bringen. Ein Gutachten im Auftrag der Grünen hatte - im Gegensatz zur Position der Bundesregierung - ergeben, dass ein solcher Fonds europarechtskonform ausgestaltet werden könne.
Mit dem von den Wirtschaftsweisen angeregten Fonds soll die Staatsverschuldung unter die maximal erlaubte Grenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung gedrückt werden. Schulden, die die 60-Prozent-Grenze übersteigen, sollen in einen gemeinsamen Tilgungsfonds mit gemeinschaftlicher Haftung ausgelagert werden. Zugleich würde für jedes Land ein Konsolidierungspfad festgelegt.
Die Bundesregierung verwies darauf, dass im Gegensatz zu einem Fonds mit gemeinschaftlicher Haftung eine Vereinbarung der Eurostaaten, übermäßige Schulden in nationale Fonds auszulagern und über zweckgebundene Mittel abzubauen, unbedenklich wäre. Hier bliebe eine national getrennte Haftung für die eigenen Schulden bestehen./sl/DP/jsl