Kremlin AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Kremlin AG
25.02.2013 15:37
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß §§ 26 Abs. 1, 21 Abs. 1 WpHG
Hamburg, 25. Februar 2013
1. Die VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim, Deutschland hat
uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2013 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die
Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem
Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr
24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche
Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
- Reich Industries AG i.L.,
- VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG,
- Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L.,
- SPV Verwaltungs AG
- SPVAG & Co. KGaA
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Die VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG, die Private Equity Fonds I AG
& Co. KG a.A.i.L. und die SPVAG & Co. KGaA haben die entsprechende
Mitteilung am 16.11.2013 getätigt.
Mit dieser Mitteilung wird die Mitteilung vom 16.11.2012 ergänzt.
2. Die Reich Industries AG, Heidenheim, Deutschland hat uns in ihrer
Funktion als Komplementärin der Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L.
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwellen von 3
%, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 %
(das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr 24,725 % nach
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche Stimmrechte werden
gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
- Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L.,
- SPVAG & Co. KGaA
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Die Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L. und die SPVAG & Co. KGaA
haben die entsprechende Mitteilung am 16.11.2012 getätigt.
3. Die SPV Verwaltungs AG, Gerstetten Deutschland hat uns ihrer Funktion
als Komplementärin der SPV AG & Co. KGaA gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
22.02.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG,
Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %
und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 % (das entspricht
98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr 24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
- SPVAG & Co. KGaA
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Die SPVAG & Co. KGaA hat die entsprechende Mitteilung am 16.11.2012
getätigt.
4. Herr Georg Engels, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
22.02.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG,
Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % und 5 %
überschritten hat und an diesem Tag 6,97925 % (das entspricht 27.917
Stimmrechten) beträgt. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpHG über:
- GE Getreide Einlagerungs AG
- GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt.
Die GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA hat die entsprechende
Mitteilung am 16.11.2012 getätigt.
Mit dieser Mitteilung wird die Mitteilung vom 16.11.2012 ergänzt.
5. Die GE Getreide Einlagerungs AG, Deutschland hat uns in ihrer Funktion
als Komplementärin der GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA gemäß §
21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % und 5 %
überschritten hat und an diesem Tag 6,97925 % (das entspricht 27.917
Stimmrechten) beträgt. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpHG über die GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt.
KREMLIN AG
Der Vorstand
25.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Kremlin AG
Nordkanalstr. 52
20095 Hamburg
Deutschland
Internet: www.kremlin-ag.de
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß §§ 26 Abs. 1, 21 Abs. 1 WpHG
Hamburg, 25. Februar 2013
1. Die VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim, Deutschland hat
uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2013 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die
Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem
Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr
24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche
Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
- Reich Industries AG i.L.,
- VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG,
- Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L.,
- SPV Verwaltungs AG
- SPVAG & Co. KGaA
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Die VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG, die Private Equity Fonds I AG
& Co. KG a.A.i.L. und die SPVAG & Co. KGaA haben die entsprechende
Mitteilung am 16.11.2013 getätigt.
Mit dieser Mitteilung wird die Mitteilung vom 16.11.2012 ergänzt.
2. Die Reich Industries AG, Heidenheim, Deutschland hat uns in ihrer
Funktion als Komplementärin der Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L.
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwellen von 3
%, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 %
(das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr 24,725 % nach
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche Stimmrechte werden
gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
- Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L.,
- SPVAG & Co. KGaA
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Die Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L. und die SPVAG & Co. KGaA
haben die entsprechende Mitteilung am 16.11.2012 getätigt.
3. Die SPV Verwaltungs AG, Gerstetten Deutschland hat uns ihrer Funktion
als Komplementärin der SPV AG & Co. KGaA gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
22.02.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG,
Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %
und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 % (das entspricht
98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr 24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
- SPVAG & Co. KGaA
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Die SPVAG & Co. KGaA hat die entsprechende Mitteilung am 16.11.2012
getätigt.
4. Herr Georg Engels, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
22.02.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG,
Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % und 5 %
überschritten hat und an diesem Tag 6,97925 % (das entspricht 27.917
Stimmrechten) beträgt. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpHG über:
- GE Getreide Einlagerungs AG
- GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt.
Die GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA hat die entsprechende
Mitteilung am 16.11.2012 getätigt.
Mit dieser Mitteilung wird die Mitteilung vom 16.11.2012 ergänzt.
5. Die GE Getreide Einlagerungs AG, Deutschland hat uns in ihrer Funktion
als Komplementärin der GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA gemäß §
21 Abs. 1 WpHG am 22.02.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % und 5 %
überschritten hat und an diesem Tag 6,97925 % (das entspricht 27.917
Stimmrechten) beträgt. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpHG über die GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt.
KREMLIN AG
Der Vorstand
25.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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