BERLIN (dpa-AFX) - Vor einer Anhörung im Bundestag zu dem geplanten Schutzrecht für Presseverlage haben Internetdienste heftig gegen das Vorhaben protestiert. Ein solches Leistungsschutzrecht hätte zur Folge, dass 'eine riesige Anzahl von Suchergebnissen den Konsumenten nicht mehr angezeigt werden können', erklärte der Geschäftsführer von Yahoo in Deutschland, Heiko Genzlinger, am Dienstag.
Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Internetdienste wie Suchmaschinen Inhalte von Verlagen lizenzieren müssen, wenn sie diese in ihren Suchergebnissen aufführen. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestages besprochen werden.
Yahoo befürchtet, dass ein solches Gesetz die Stellung seines Konkurrenten Google weiter stärken würde, der in Deutschland mit großem Vorsprung den Markt anführt. Kleinere Anbieter könnten sich Lizenzgebühren an Verlage nicht leisten und müssten somit deren Artikel aus ihren Suchergebnissen streichen. Sonst drohe ihnen eine 'Abmahnwelle'. Presseerzeugnisse seien bereits gegen unerwünschte Vermarktung im Netz geschützt, argumentiert Genzlinger. 'Es stellt sich nicht nur uns bei Yahoo die Frage, wofür das geplante neue Leistungsschutzrecht eigentlich gebraucht wird.'
Auch Google, das als Hauptadressat der geplanten Regelung gilt, kritisierte erneut das Gesetz. 'Dieses Gesetz nützt niemandem und schadet allen: der Wirtschaft, den Verbrauchern und auch den Verlagen', erklärte Ralf Bremer von Google Deutschland. Medien könnten auf technischem Wege verhindern, dass ihre Texte in den Ergebnislisten der Suchmaschine auftauchen. 'Wer dem deutschen Zeitungsjournalismus wirklich helfen will, sollte gute Geschäftsmodelle entwickeln, nicht schlechte Gesetze', erklärte Bremer.
Verleger halten dagegen, dass Suchmaschinen und Nachrichtensammlungen teilweise Überblicke oder komplett kopierte Texte anbieten. Leser würden dann nicht mehr auf die Verlagsseiten klicken. Das neue Schutzrecht schließe eine Lücke für die Verleger.
Junge Internetunternehmen befürchten durch das Gesetz einen Wettbewerbsnachteil gegenüber internationalen Konkurrenten. Das Schutzrecht bremse Innovationen, erklärte der Ende vergangenen Jahres gegründete Bundesverband Deutsche Startups./jbn/DP/fbr
Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Internetdienste wie Suchmaschinen Inhalte von Verlagen lizenzieren müssen, wenn sie diese in ihren Suchergebnissen aufführen. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestages besprochen werden.
Yahoo befürchtet, dass ein solches Gesetz die Stellung seines Konkurrenten Google weiter stärken würde, der in Deutschland mit großem Vorsprung den Markt anführt. Kleinere Anbieter könnten sich Lizenzgebühren an Verlage nicht leisten und müssten somit deren Artikel aus ihren Suchergebnissen streichen. Sonst drohe ihnen eine 'Abmahnwelle'. Presseerzeugnisse seien bereits gegen unerwünschte Vermarktung im Netz geschützt, argumentiert Genzlinger. 'Es stellt sich nicht nur uns bei Yahoo die Frage, wofür das geplante neue Leistungsschutzrecht eigentlich gebraucht wird.'
Auch Google, das als Hauptadressat der geplanten Regelung gilt, kritisierte erneut das Gesetz. 'Dieses Gesetz nützt niemandem und schadet allen: der Wirtschaft, den Verbrauchern und auch den Verlagen', erklärte Ralf Bremer von Google Deutschland. Medien könnten auf technischem Wege verhindern, dass ihre Texte in den Ergebnislisten der Suchmaschine auftauchen. 'Wer dem deutschen Zeitungsjournalismus wirklich helfen will, sollte gute Geschäftsmodelle entwickeln, nicht schlechte Gesetze', erklärte Bremer.
Verleger halten dagegen, dass Suchmaschinen und Nachrichtensammlungen teilweise Überblicke oder komplett kopierte Texte anbieten. Leser würden dann nicht mehr auf die Verlagsseiten klicken. Das neue Schutzrecht schließe eine Lücke für die Verleger.
Junge Internetunternehmen befürchten durch das Gesetz einen Wettbewerbsnachteil gegenüber internationalen Konkurrenten. Das Schutzrecht bremse Innovationen, erklärte der Ende vergangenen Jahres gegründete Bundesverband Deutsche Startups./jbn/DP/fbr