BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU will die Abwicklung von Wertpapiergeschäften schärfer kontrollieren. Die zentralen Verwahrstellen - in Deutschland ist das die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream - müssen Geschäfte künftig termingerecht und sicher abwickeln. Das sieht ein Vorschlag vor, den der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier am Mittwoch in Brüssel präsentierte. Bei Verzögerungen sollen Sanktionen drohen. Grenzüberschreitende Transaktionen sollen billiger und sicherer werden.
Der Vorschlag wird nur dann Gesetz, wenn das Europaparlament und der Ministerrat zustimmen; dies kann ein bis zwei Jahre dauern. Er ist Teil des Pakets zur Kontrolle der Finanzmärkte. Ähnliche EU-Regeln für Hedgefonds und Ratingagenturen sind bereits auf dem Weg.
Wertpapiersammelbanken (Englisch: Central Security Depositories , CSD) sind Zentralverwahrer, die für Banken und Handelshäuser Wertpapiere gegen Bezahlung registrieren, abwickeln und verwahren. Sie agieren quasi als zentrale Depotbank für 'normale' Depotbanken. Im deutschen Wertpapiermarkt ist Clearstream, die Abwicklungstochter der Deutschen Börse, tätig.
Bislang gibt es laut EU-Kommission für die Wertpapier-Abwicklung in Europa keine einheitlichen Vorgaben. Der Markt mit 30 Anbietern ist riesig, allein 2010 wickelten diese Spezialbanken in der EU Geschäfte im Wert von 920 Billionen Euro ab. Barnier sagte: 'Wir müssen dafür sorgen, dass der Käufer sein Wertpapier und der Verkäufer sein Geld bekommt - und zwar rechtzeitig und ohne Risiken.'
Laut Entwurf soll die Abwicklung innerhalb von zwei Geschäftstagen nach dem Kauf erfolgen - bislang dauert es in Europa oft noch drei Tage. Bei Verzögerungen drohen europaweit vergleichbare Sanktionen. Wer Papiere nicht liefern kann, muss sie im Markt nachkaufen.
Um grenzüberschreitende Abwicklungen sicherer zu machen, müssen die Zentralverwahrer über den Handel elektronische Aufzeichnungen führen. Bislang kostet der Kauf über Grenzen hinweg vier mal mehr als national, auch das soll sich ändern. Für mehr Wettbewerb sollen alle Zentralverwahrer das Recht bekommen, ihre Dienste in allen Staaten anzubieten. Dafür erhalten sie einen Pass.
Die Aufsicht bleibt den nationalen Behörden vorbehalten. Den Anbietern sollen gleichzeitige Bankendienstleistungen - etwa Kredite gewähren oder Kundeneinlagen annehmen - im Prinzip verboten werden. Dafür müssen sie Banktätigkeit und Abwicklung rechtlich trennen. 'Diese Trennung ist logisch, um Risiken zu vermeiden', sagte Barnier./mt/DP/jha
Der Vorschlag wird nur dann Gesetz, wenn das Europaparlament und der Ministerrat zustimmen; dies kann ein bis zwei Jahre dauern. Er ist Teil des Pakets zur Kontrolle der Finanzmärkte. Ähnliche EU-Regeln für Hedgefonds und Ratingagenturen sind bereits auf dem Weg.
Wertpapiersammelbanken (Englisch: Central Security Depositories , CSD) sind Zentralverwahrer, die für Banken und Handelshäuser Wertpapiere gegen Bezahlung registrieren, abwickeln und verwahren. Sie agieren quasi als zentrale Depotbank für 'normale' Depotbanken. Im deutschen Wertpapiermarkt ist Clearstream, die Abwicklungstochter der Deutschen Börse, tätig.
Bislang gibt es laut EU-Kommission für die Wertpapier-Abwicklung in Europa keine einheitlichen Vorgaben. Der Markt mit 30 Anbietern ist riesig, allein 2010 wickelten diese Spezialbanken in der EU Geschäfte im Wert von 920 Billionen Euro ab. Barnier sagte: 'Wir müssen dafür sorgen, dass der Käufer sein Wertpapier und der Verkäufer sein Geld bekommt - und zwar rechtzeitig und ohne Risiken.'
Laut Entwurf soll die Abwicklung innerhalb von zwei Geschäftstagen nach dem Kauf erfolgen - bislang dauert es in Europa oft noch drei Tage. Bei Verzögerungen drohen europaweit vergleichbare Sanktionen. Wer Papiere nicht liefern kann, muss sie im Markt nachkaufen.
Um grenzüberschreitende Abwicklungen sicherer zu machen, müssen die Zentralverwahrer über den Handel elektronische Aufzeichnungen führen. Bislang kostet der Kauf über Grenzen hinweg vier mal mehr als national, auch das soll sich ändern. Für mehr Wettbewerb sollen alle Zentralverwahrer das Recht bekommen, ihre Dienste in allen Staaten anzubieten. Dafür erhalten sie einen Pass.
Die Aufsicht bleibt den nationalen Behörden vorbehalten. Den Anbietern sollen gleichzeitige Bankendienstleistungen - etwa Kredite gewähren oder Kundeneinlagen annehmen - im Prinzip verboten werden. Dafür müssen sie Banktätigkeit und Abwicklung rechtlich trennen. 'Diese Trennung ist logisch, um Risiken zu vermeiden', sagte Barnier./mt/DP/jha