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Bundesregierung - Karlsruhe zweifelte Auslegungsvorrang des EuGH nicht an

Veröffentlicht am 11.05.2020, 11:55
Aktualisiert 11.05.2020, 14:00
© Reuters.

Berlin, 11. Mai (Reuters) - Die Bundesregierung hat das Bundesverfassungsgericht bei seinem Urteil zu den EZB-Anleiheaufkäufen in Schutz genommen. "Es gilt nach wie vor, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) der sogenannte Hüter der Europäischen Verträge ist. Das hat auch das Verfassungsgericht nach unserer Auffassung nicht angezweifelt", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Karlsruhe habe nur angemahnt, dass die Europäische Zentralbank (EZB) eine sorgfältige Abwägung bei den Anleihekäufen vornehmen und eine Begründung vorlegen solle. "Den grundsätzlichen Auslegungsvorrang des EuGH zweifelt nach unserer Analyse des Urteils das Bundesverfassungsgericht nicht an", betonte Seibert. Zudem sagte er zu, dass die Bundesregierung alle Fragen der EU-Kommission zu diesem Thema beantworten werde. Es sei normal, dass die EU-Kommission dafür sorgen wolle, dass europäisches Recht von den EU-Nationalstaaten korrekt angewendet wird.

Aktuelle Kommentare

Das kommt davon, wenn die, die mit Geld nicht korrekt umgehen können wollen Fiskalpolitik betreiben dürfen. Überschritt- Mafia im Anzug -Wenn Qualifikation eben keine weiße Veste ist ( Draghi/ La Guarde)
Bald wird sie die Rückgängmachung fordern und bekommen. Wetten??
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