MAILAND (dpa-AFX) - Nach der kürzlichen Schlappe im Kirch-Prozess muss die Deutsche Bank erneut eine juristische Niederlage hinnehmen. Ein italienisches Gericht verurteilte die größte deutsche Bank am Mittwoch gemeinsam mit der inzwischen in der verstaatlichten Hypo Real Estate aufgegangenen Depfa, dem US-Institut JPMorgan >CMC.ETR> und dem Schweizer Haus UBS wegen umstrittener Derivate-Geschäfte mit der Stadt Mailand. Die Strafe fiel mit einer Million Euro je Bank vergleichsweise gering aus. Das Urteil könnte jedoch ein Präzedenzfall werden, da zahlreiche italienische Kommunen ähnliche Geschäfte gemacht hatten. Die Institute kündigten an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen.
'Es ist ein historischer Moment', sagte Ankläger Alfredo Robledo. Es sei das erste Mal, dass der Mangel an Transparenz bei Geschäften von Großbanken mit Kommunen als Verbrechen eingestuft wurde. Im Kern geht es in dem seit Mai 2010 andauernden Rechtsstreit um die Ausgabe einer milliardenschweren Anleihe der Stadt Mailand aus dem Jahr 2005, die von den Emissionsbanken über mehrere Zinswetten (Swaps) abgesichert wurde. Da sich diese zu Lasten der Kommunen und zu Gunsten der Institute entwickelt haben, fühlten sich die Kämmerer über den Tisch gezogen und gingen gegen die Banken vor.
Die Kommune hatte sich im März diesen Jahres daher bereits auf einen Vergleich mit den Banken geeinigt. Die umstrittenen Geschäfte wurden dabei aufgelöst und zu viel kassierte Gebühren erstattet. Zudem überwiesen die Banken mit 476 Millionen Euro zumindest einen Teil der durch die Derivate erzielten Gewinne. Die Stadt hatte im Gegenzug die Klagen auf Schadenersatz fallen gelassen. Die strafrechtliche Untersuchung ging jedoch weiter. Neben der Buße für die Banken wurden noch neun Angestellte persönlich schuldig gesprochen.
Ähnliche Fälle hatte es auch in Deutschland gegeben. So hatte zum Beispiel die Stadt Pforzheim Zinsswaps von der Deutschen Bank gekauft und einen hohen Verlust erlitten. Es gab aber auch noch eine Reihe anderer Städte, kommunaler Unternehmen und Mittelständler, die mit diesen Produkten hohe Verluste erlitten hatten. 2011 hatte der Bundesgerichtshof der Deutschen Bank eine Verletzung ihrer Beratungspflichten vorgeworfen. Zudem habe die Bank 'die Risikostruktur des Geschäft bewusst zulasten des Kunden und zu ihrem Vorteil gestaltet, um das Risiko gewinnbringend zu verkaufen', urteilten die Karlsruher Bundesrichter. Die Deutsche Bank einigte sich in der Folge mit vielen Kunden auf Vergleichszahlungen./zb/stb/jha/
'Es ist ein historischer Moment', sagte Ankläger Alfredo Robledo. Es sei das erste Mal, dass der Mangel an Transparenz bei Geschäften von Großbanken mit Kommunen als Verbrechen eingestuft wurde. Im Kern geht es in dem seit Mai 2010 andauernden Rechtsstreit um die Ausgabe einer milliardenschweren Anleihe der Stadt Mailand aus dem Jahr 2005, die von den Emissionsbanken über mehrere Zinswetten (Swaps) abgesichert wurde. Da sich diese zu Lasten der Kommunen und zu Gunsten der Institute entwickelt haben, fühlten sich die Kämmerer über den Tisch gezogen und gingen gegen die Banken vor.
Die Kommune hatte sich im März diesen Jahres daher bereits auf einen Vergleich mit den Banken geeinigt. Die umstrittenen Geschäfte wurden dabei aufgelöst und zu viel kassierte Gebühren erstattet. Zudem überwiesen die Banken mit 476 Millionen Euro zumindest einen Teil der durch die Derivate erzielten Gewinne. Die Stadt hatte im Gegenzug die Klagen auf Schadenersatz fallen gelassen. Die strafrechtliche Untersuchung ging jedoch weiter. Neben der Buße für die Banken wurden noch neun Angestellte persönlich schuldig gesprochen.
Ähnliche Fälle hatte es auch in Deutschland gegeben. So hatte zum Beispiel die Stadt Pforzheim Zinsswaps von der Deutschen Bank gekauft und einen hohen Verlust erlitten. Es gab aber auch noch eine Reihe anderer Städte, kommunaler Unternehmen und Mittelständler, die mit diesen Produkten hohe Verluste erlitten hatten. 2011 hatte der Bundesgerichtshof der Deutschen Bank eine Verletzung ihrer Beratungspflichten vorgeworfen. Zudem habe die Bank 'die Risikostruktur des Geschäft bewusst zulasten des Kunden und zu ihrem Vorteil gestaltet, um das Risiko gewinnbringend zu verkaufen', urteilten die Karlsruher Bundesrichter. Die Deutsche Bank einigte sich in der Folge mit vielen Kunden auf Vergleichszahlungen./zb/stb/jha/