Der Black Friday beginnt jetzt! Holen Sie sich 60% RABATT auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

WDH/ROUNDUP: Weniger Arbeitgeber-Kontrollen im ersten Mindestlohn-Jahr

Veröffentlicht am 19.02.2016, 15:17
© Reuters.  WDH/ROUNDUP: Weniger Arbeitgeber-Kontrollen im ersten Mindestlohn-Jahr

(Ergänzung zu Ermittlungsverfahren im 3. und letzten Absatz)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Finanzbehörden haben 2015 deutlich weniger Betriebe auf Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert als im Vorjahr. Die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüfte nach Angaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr knapp 43 700 Betriebe. 2014 seien es noch gut 63 000 gewesen, wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht.

In der für Lohndumping besonders anfälligen Baubranche sei die Zahl der Kontrollen sogar um fast die Hälfte auf knapp 17 000 Arbeitgeber gesunken. Die Grünen nannten es am Freitag absurd, dass gerade im ersten Jahr der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns weniger Betriebe kontrolliert wurden. Gewerkschaftsvertreter forderten erneut mehr Zollfahnder.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums betonte, dass nicht die bloße Zahl der Überprüfungen entscheidend sei. Vielmehr gehe es darum, die "dicken Fische" zu bekommen. 2015 seien die Kontrollen auf einen "risikoorientierten Ansatz" umgestellt. Demnach würden die vorhandenen Ressourcen nicht für eine Maximierung der Kontrollzahlen genutzt. Ziel sei es, die großen Betrugsfälle aufzudecken. So seien die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren "wegen Strafverfahren" sowie die Summe der Geldstrafen gestiegen. Über die Regierungsantwort hatte zuvor die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt forderte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf, die FKS zu stärken. "Das Wegbrechen von knapp der Hälfte aller Kontrollen des Branchenmindestlohns am Bau übersteigt unsere schlimmsten Befürchtungen", sagte der Vorsitzende Robert Feiger. "Diese viel zu geringe Kontrolldichte ist geradezu eine Einladung für betrügerische Betriebe, ihre Beschäftigten illegal im Lohn zu drücken. Das ist schlecht für die Bauarbeiter, und es ist katastrophal für einen sauberen Wettbewerb in der Branche." Schon vor der Mindestlohn-Einführung habe es zu wenige Kontrolleure gegeben. Statt schnellstens FKS-Prüfer auszubilden, habe Schäuble noch Personal zur Flüchtlingskontrolle abgezogen.

Grünen-Expertin Beate Müller-Gemmeke nannte es in der "Süddeutschen Zeitung" nicht ausreichend, dass die FKS wegen fehlender Kapazitäten vor allem Branchen überprüft, in denen spezielle Mindestlöhne gelten wie etwa in der Abfallwirtschaft. "Besser wäre es, die Kontrollen auf Branchen auszuweiten, in denen keine Tarifverträge gelten." Nur so könne es gelingen, "die Beschäftigten vor Lohndumping und die Betriebe vor Schmutzkonkurrenz effektiv zu schützen".

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft mit gut 6800 Mitarbeitern bundesweit die Einhaltung von Mindestlöhnen und geht auch gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Gewerkschaftsvertreter beklagen seit Jahren eine zu geringe Personalausstattung. Die FSK prüft seit 1997 Mindestlöhne - darunter auch die für Branchen vereinbarten Lohnuntergrenzen sowie seit 2015 nach dem Mindestlohngesetz, das eine gesetzliche Lohnuntergrenze vorschreibt.

Von den für 2015 vorgesehenen 6865 Planstellen waren nach Angaben des Ministeriums rund 600 nicht besetzt. Die 1600 zusätzlichen Planstellen, die es zur Mindestlohn-Kontrolle geben soll, würden erst in den Haushaltsjahren 2017-2022 zur Verfügung gestellt.

2015 hatten Zollfahnder der FKS nach Regierungsangaben 705 Ermittlungsverfahren allein wegen "Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns" sowie 2061 Ermittlungsverfahren wegen "Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne" eingeleitet. Die dazu verhängten Bußgelder beliefen sich auf 0,2 Millionen beziehungsweise 14,8 Millionen Euro.

Insgesamt wurden 2015 von der FKS 128 432 Ermittlungsverfahren eingeleitet nach 137 292 im Jahr davor. Dieser Rückgang insgesamt beruht auf weniger Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Die gesamten Geldbußen beliefen sich auf 43,4 Millionen Euro. Im Jahr 2014 waren es 46,7 Millionen Euro.

## Berichtigung- Im dritten Absatz wurde ergänzt "Ermittlungsverfahren wegen

Strafverfahren". Im letzten Absatz wurde eine Erklärung zum Rückgang

eingefügt. Das Ministerium hat noch zusätzliche Angaben gemacht.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.