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ITZEHOE/HAMBURG (dpa-AFX) - Der in Schieflage geratene Windanlagen-Finanzierer Prokon hat Insolvenz beim Amtsgericht Itzehoe angemeldet. Das teilte die Prokon Regenerative Energien GmbH am Mittwoch in Itzehoe mit. Zehntausende Kleinanleger müssen nun um ihr Geld bangen. Zuerst hatte die 'Wirtschaftswoche' über den Insolvenzantrag berichtet.
Das Landgericht Itzehoe teilte mit: 'Die Prokon Regenerative Energien GmbH hat heute Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beim Amtsgericht Itzehoe gestellt. In dem Insolvenzeröffnungsverfahren hat das Amtsgericht Itzehoe am heutigen Tag um 14:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts verschiedene vorläufige Maßnahmen angeordnet.' Rechtsanwalt Dietmar Penzlin sei zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und es sei angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam seien.
Prokon gab sich trotz des Insolvenzantrags optimistisch. Er bedeute keineswegs das Aus für Prokon. Das Geschäftsmodell solle angepasst werden. 'Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden.' Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und im Dialog mit den Anlegern werde man 'alles daran setzen, die Zukunftsfähigkeit von Prokon zu sichern'.
Penzlin war zunächst für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Für den Abend stellte seine Kanzlei eine Mitteilung auf ihrer Homepage in Aussicht.
Damit hat Prokon den Kampf um die notwendige Gunst seiner 75 000 Kapitalanleger verloren. Das Unternehmen hatte am 10. Januar auf seiner Homepage seine Anleger dazu aufgerufen, ihr Geld vorerst nicht aus der Firma zu ziehen und Kapitalkündigungen zurückzunehmen. Anderenfalls drohe eine Plan-Insolvenz.
Kürzlich hatte Prokon mitgeteilt, dass 227 Millionen Euro von 1,4 Milliarden Euro an Genusskapital gekündigt worden seien. Um eine Insolvenz zu verhindern, hätten laut Prokon 95 Prozent des Kapitals vorerst in der Firma bleiben müssen. Rein rechnerisch wären also maximal 70 Millionen Euro Kündigungen des Genussrechtskapitals verkraftbar gewesen.
Der Windanlagen-Finanzierer Prokon hatte mit hohen Renditen bis zu 8 Prozent geworben. Prokon-Chef Carsten Rodbertus hatte bewusst auf Bankenfinanzierungen verzichtet. Stattdessen setzte er auf kurzfristig kündbare Anlagen von Kleinanlegern - sogenannte Genussrechte - , um vor allem Windkraftanlagen zu finanzieren. Prokon geriet wegen Kapitalkündigungen in eine Liquiditätsklemme. Prokon beschäftigt rund 1300 Mitarbeiter, davon rund 330 am Firmensitz in Itzehoe.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte wegen des umstrittenen Schreibens eine einstweilige Verfügung gegen Prokon beantragt, die aber am Mittwoch vom Landgericht Itzehoe verworfen wurde. Die Verbraucherschützer warfen dem Unternehmen vor, die Inhaber der Genussrechte unangemessen unter Druck zu setzen. Rodbertus bat daraufhin die Anleger um Entschuldigung.
Prokon konnt zuletzt weder Zinsen noch gekündigtes Genusskapital ausbezahlen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hatte erklärt, Prokon nicht direkt helfen zu können, da es sich um ein Kapitalmarkt-Modell handele./mho/DP/jha