BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im juristischen Zuständigkeitsstreit um eine der vielen Schadenersatzklagen gegen die Porsche-Holding PSE hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eine Entscheidung getroffen. Die Richter wiesen die Investorenklage 18 O 159/13 zurück an das Landgericht Hannover und die dortigen Kartellrechtsexperten, wie das OLG am Dienstag mitteilte. Zuvor hatten sich weder das Landgericht Hannover noch das zuvor eingebundene Landgericht in Braunschweig zuständig gefühlt. In dem Fall geht es um fast zwei Milliarden Euro Schadenersatz. Hintergrund ist der rund fünf Jahre zurückliegende Übernahmekampf zwischen der PSE und Volkswagen . Mit der OLG- Entscheidung ist nun lediglich klar, welches Gericht sich der Sache endgültig annehmen muss. Inhaltlich entschieden ist noch nichts./loh/DP/stb