Sichern Sie sich 40% Rabatt
⚠ Aufgepasst! Die Berichtssaison ist da und wir haben die Aktien, die gerade abheben!
+19,7% seit Jahresstart - steig ein für den ultimativen Höhenflug!
Liste freischalten

ROUNDUP: Chef von Motorenbauer Deutz muss abtreten - Aktie bricht ein

Veröffentlicht am 14.02.2022, 10:51
Aktualisiert 14.02.2022, 11:15
© Reuters.

KÖLN (dpa-AFX) - Nach Differenzen über den Umgang mit Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen muss der Chef des Kölner Motorenbauers Deutz (4:DEZG) seinen Posten räumen. Am Aktienmarkt kam dies nicht gut an. Die Aktie des Motorenbauers brach als schwächster Wert im Kleinwerteindex SDax (SDAX) mit einem Kursverlust von zuletzt mehr als 12 Prozent ein. Damit fiel das Papier auf den tiefsten Stand seit Ende 2020 und hat seit ihrem Zwischenhoch Mitte September 2021 gut 40 Prozent verloren. Der Chef-Weggang erhöhe die Unsicherheit, wie es bei Deutz weitergehe, hieß es aus dem Handel.

Der Vorstandsvorsitzende Frank Hiller ist vom Aufsichtsrat einstimmig aus dem Vorstand abberufen worden, teilte die Deutz AG am Samstagabend mit. Er scheide mit sofortiger Wirkung aus. Seinen Posten übernehme der bisherige Finanzvorstand und Arbeitsdirektor Sebastian Schulte, der seine bisherigen Bereiche interimsweise weiterführe. Der Aufsichtsrat habe bereits einen Prozess aufgesetzt, um die Vakanz im Vorstand im Sinne des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes mit einer Frau zu füllen.

Laut Analyst Jorge Gonzalez Sadornil von Hauck Aufhäuser Lampe hat Deutz keine Angaben zu den Hintergründen für die Veränderungen im Management gemacht. Vielmehr betone das Unternehmen, dass Sebastian Schulte ein Teamplayer und eine Führungspersönlichkeit mit starken analytischen Fähigkeiten sei. Der Aufsichtsrat sei der Auffassung, dass Schulte genau die benötigte Expertise für die nächste Phase der Unternehmensentwicklung mitbringe. Deutz soll zu einem profitablen führenden Anbieter von klimaneutralen Antriebslösungen für Fahrzeuge in schwierigen Gelände werden.

Bislang ist die Chefetage der Firma von vier Männern besetzt - und keiner Frau. Seit August 2021 müssen aber große Unternehmen nach dem sogenannten Zweiten Führungspositionen-Gesetz neue Regeln zur Besetzung von Spitzenpositionen befolgen. Börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mehr als drei Vorständen müssen demnach bei Nachbesetzungen in der Top-Management-Etage sicherstellen, dass mindestens eine Frau im Vorstand vertreten ist.

Ein Unternehmenssprecher bestätigte, dass es eine Diskussion über die Umsetzung der Vorgabe gegeben habe, insbesondere darüber, wie das vorausschauend am besten erfolgen könne. Dabei habe es unterschiedliche Auffassungen gegeben. Am Ende habe der Aufsichtsrat die genannten Entscheidungen getroffen, sagte der Sprecher am Sonntag auf Anfrage. Zuvor hatte es Medienberichte über die Differenzen gegeben.

Spätestens Ende 2022 beziehungsweise Anfang 2023 hätte das Thema Vertragsverlängerung bei zwei der bisher vier Vorstände angestanden, sagte der Sprecher weiter.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bezeichnete die Vorgänge bei Deutz als "Super-Gau". So etwas dürfe schlichtweg nicht passieren, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Hier müsse der Aufsichtsrat und vorne weg der Aufsichtsratsvorsitzende frühzeitig die Weichen stellen und Entscheidungen treffen. Die Vorgaben des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes seien gerade für mittelständisch geprägte Unternehmen eine große Herausforderung.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.