solarhybrid AG: Auswirkungen der vorgeschlagenen EEG Novelle auf die solarhybrid AG
Solarhybrid AG / Schlagwort(e): Sonstiges
07.03.2012 08:02
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Auswirkungen der vorgeschlagenen EEG Novelle auf die solarhybrid AG
Der Vorstand der solarhybrid AG gibt bekannt: Am 22. Februar 2012
veröffentlichten Herr Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr.
Philipp Rössler und Herr Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit Norbert Röttgen eine Kabinettsvorlage für eine
Formulierungshilfe der Gesetzesnovelle für das Erneuerbare Energie Gesetz
(EEG).
In diesem Dokument schlugen die beiden Bundesminister folgende Änderungen
des EEG vor:
- Reduzierung der Einspeisetarife für Strom, der mit
Photovoltaik-Freilandanlagen erzeugt wird, um mehr als 30%.
- Abschaffung aller Einspeisetarife für Photovoltaik-Freilandanlagen mit
einer Leistung von mehr als 10 MWp.
- Wirksamkeit der obigen Änderungen zum 9. März 2012.
- Einführung der Möglichkeit einer Ministerverordnung zur beliebigen
Änderung der Einspeisetarife ohne Beteiligung des Bundestages oder
Bundesrates.
Unmittelbar nach Bekanntgabe dieser Vorschläge erklärten sämtliche
Brancheninstitutionen vollkommene Ablehnung der angestrebten EEG-Novelle.
In kurzer Abfolge schlossen sich bekannte Politiker aller Parteien, aber
insbesondere der Regierungskoalition, Vertreter der Industrieverbände und
Gewerkschaften und Vertreter der Führungen von Branchenunternehmen dieser
Ablehnung an. Die wesentlichen Ansatzpunkte für die Kritik lagen in:
- Drastische Reduzierung der Einspeisetarife für Solar-Strom und damit
Verlust des Marktpotentiales in Deutschland.
- Damit verbundener Verlust von Arbeitsplätzen.
- Kurzfristige Einführung der Maßnahmen und zukünftige Ausschaltung des
Gesetzgebungsprozesses - daher keine Umsetzung des Vertrauensschutzes
im öffentlichen Recht mit bedeutenden Auswirkungen auf die Reputation
der Bundesrepublik als Investitionsstandort, insbesondere in den
Erneuerbaren Energien.
In der Zwischenzeit liegt ein weiterer Entwurf für eine Formulierungshilfe
vor, der vom ersten Entwurf nur unwesentlich abweicht und am 9. März im
Bundestag in erster Lesung behandelt wird. Hinsichtlich der
Übergangsregelungen zur Sicherung des Vertrauensschutzes ist konkretisiert
worden, dass Freilandanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MWp den
ursprünglichen EEG-Tarif erhalten, wenn der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan vor dem 1. März gefasst war und die Anlage vor dem 1. Juli
2012 EEG konform fertiggestellt wird.
Aus Sicht des Vorstandes hätten die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen die
folgenden gravierenden Auswirkungen auf die Ertragslage der solarhybrid AG:
- Keine Möglichkeit der Realisierung des Großprojektes Neuhardenberg mit
einer geplanten Leistung von 150 MWp, da die Leistung über 10 MWp
beträgt. Zwar datiert der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans auf
den 16. Dezember 2011, jedoch ist die Dauer eines Bebauungsplan- und
Genehmigungsverfahren von mindestens 7 Monaten anzusetzen, so dass der
Baustart für Mitte 2012 und eine Fertigstellung für Ende 2012 geplant
war. Somit würde die EEG-Vergütungsfähigkeit entfallen. Dies wäre
gleichbedeutend mit einem Verlust der bisher in dieses Projekt
getätigten Investitionen in Höhe von ca. EUR 7,5 Mio.
- Beschränkte Möglichkeit der Realisierung des Projektes Allstedt II mit
einer Leistung von unter 10 MWp.
- Keine EEG-konforme Realisierungsmöglichkeit mehr für die Projekte
Belling, Allstedt III und Fürstenwalde II, Verlust der in diese
Projekte getätigten Investitionen von ca. EUR 4 Mio.
- Insgesamt ist das gesamte Geschäftsmodell der solarhybrid in
Deutschland in Frage gestellt, da solarhybrid aktuell ausnahmslos auf
die Projektentwicklung und -realisierung von Solarstrom-Kraftwerken mit
einer Leistung von mindestens 10 MWp ausgerichtet ist.
Die vorgängig aufgeführten Auswirkungen haben weitere Auswirkungen auf die
Finanzlage der solarhybrid AG wie z.B. Wegfall der Möglichkeit von
Finanzierung durch Kapitalmarktmaßnahmen (Aktienkapitalerhöhungen und
Ausgabe von Anleihen) oder der Möglichkeit von Finanzierungen durch
Bankkredite, Reduzierung oder Verlust des Credit Ratings etc.
Diese Auswirkungen haben sich wegen der völlig unvorhersehbar drastischen
und kurzfristig umzusetzenden Gesetzgebungsvorschläge der beiden Minister
bereits heute, vor der letztendlichen, nach Abschluss des
Gesetzgebungsprozesses über die EEG-Novelle, für die solarhybrid AG
materialisiert.
Insbesondere erachtet der Vorstand die Umsetzung einer für die Unternehmung
bedeutenden und bei Bekanntgabe des Ministerentwurfes weit
fortgeschrittenen Finanzierungsmaßnahme nunmehr als gefährdet. Die
solarhybrid AG plante bis zum gestrigen Tage die Ausgabe einer
Unternehmensanleihe zur Finanzierung der im Februar 2012 vereinbarten
Übernahme der US-amerikanischen Aktivitäten der Solar Millennium AG und des
Projektes Vega in Italien im Wege einer Privatplatzierung an
institutionelle Investoren. Der Vorstand prüft derzeit alternative
Finanzierungen für diese Projekte und befindet sich diesbezüglich in
konkreten Verhandlungen.
Des Weiteren erwartet der Vorstand fortlaufende Debatten über die Umsetzung
der EEG-Novelle und wegen der nunmehr durch das Bundeskabinett
verabschiedeten Formulierungshilfe weitere Unsicherheit in Bezug auf
Investitionen in Erneuerbare Energien.
Der Vorstand wird nunmehr die endgültige Verabschiedung der EEG-Novelle
abwarten und die Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und die Finanz-
und Ertragslage der solarhybrid AG prüfen.
Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklungen erscheint die Veröffentlichung des
geprüften Konzerngeschäftsberichtes 2011 im März 2012 nicht mehr möglich.
07.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Solarhybrid AG
Keffelker Straße 14
59929 Brilon
Deutschland
Telefon: +49 (0)2961 966 460
Fax: +49 (0)2961 966 46 66
E-Mail: ir@solarhybrid.de
Internet: www.solarhybrid.ag
ISIN: DE000A0LR456
WKN: A0LR45
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Auswirkungen der vorgeschlagenen EEG Novelle auf die solarhybrid AG
Der Vorstand der solarhybrid AG gibt bekannt: Am 22. Februar 2012
veröffentlichten Herr Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr.
Philipp Rössler und Herr Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit Norbert Röttgen eine Kabinettsvorlage für eine
Formulierungshilfe der Gesetzesnovelle für das Erneuerbare Energie Gesetz
(EEG).
In diesem Dokument schlugen die beiden Bundesminister folgende Änderungen
des EEG vor:
- Reduzierung der Einspeisetarife für Strom, der mit
Photovoltaik-Freilandanlagen erzeugt wird, um mehr als 30%.
- Abschaffung aller Einspeisetarife für Photovoltaik-Freilandanlagen mit
einer Leistung von mehr als 10 MWp.
- Wirksamkeit der obigen Änderungen zum 9. März 2012.
- Einführung der Möglichkeit einer Ministerverordnung zur beliebigen
Änderung der Einspeisetarife ohne Beteiligung des Bundestages oder
Bundesrates.
Unmittelbar nach Bekanntgabe dieser Vorschläge erklärten sämtliche
Brancheninstitutionen vollkommene Ablehnung der angestrebten EEG-Novelle.
In kurzer Abfolge schlossen sich bekannte Politiker aller Parteien, aber
insbesondere der Regierungskoalition, Vertreter der Industrieverbände und
Gewerkschaften und Vertreter der Führungen von Branchenunternehmen dieser
Ablehnung an. Die wesentlichen Ansatzpunkte für die Kritik lagen in:
- Drastische Reduzierung der Einspeisetarife für Solar-Strom und damit
Verlust des Marktpotentiales in Deutschland.
- Damit verbundener Verlust von Arbeitsplätzen.
- Kurzfristige Einführung der Maßnahmen und zukünftige Ausschaltung des
Gesetzgebungsprozesses - daher keine Umsetzung des Vertrauensschutzes
im öffentlichen Recht mit bedeutenden Auswirkungen auf die Reputation
der Bundesrepublik als Investitionsstandort, insbesondere in den
Erneuerbaren Energien.
In der Zwischenzeit liegt ein weiterer Entwurf für eine Formulierungshilfe
vor, der vom ersten Entwurf nur unwesentlich abweicht und am 9. März im
Bundestag in erster Lesung behandelt wird. Hinsichtlich der
Übergangsregelungen zur Sicherung des Vertrauensschutzes ist konkretisiert
worden, dass Freilandanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MWp den
ursprünglichen EEG-Tarif erhalten, wenn der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan vor dem 1. März gefasst war und die Anlage vor dem 1. Juli
2012 EEG konform fertiggestellt wird.
Aus Sicht des Vorstandes hätten die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen die
folgenden gravierenden Auswirkungen auf die Ertragslage der solarhybrid AG:
- Keine Möglichkeit der Realisierung des Großprojektes Neuhardenberg mit
einer geplanten Leistung von 150 MWp, da die Leistung über 10 MWp
beträgt. Zwar datiert der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans auf
den 16. Dezember 2011, jedoch ist die Dauer eines Bebauungsplan- und
Genehmigungsverfahren von mindestens 7 Monaten anzusetzen, so dass der
Baustart für Mitte 2012 und eine Fertigstellung für Ende 2012 geplant
war. Somit würde die EEG-Vergütungsfähigkeit entfallen. Dies wäre
gleichbedeutend mit einem Verlust der bisher in dieses Projekt
getätigten Investitionen in Höhe von ca. EUR 7,5 Mio.
- Beschränkte Möglichkeit der Realisierung des Projektes Allstedt II mit
einer Leistung von unter 10 MWp.
- Keine EEG-konforme Realisierungsmöglichkeit mehr für die Projekte
Belling, Allstedt III und Fürstenwalde II, Verlust der in diese
Projekte getätigten Investitionen von ca. EUR 4 Mio.
- Insgesamt ist das gesamte Geschäftsmodell der solarhybrid in
Deutschland in Frage gestellt, da solarhybrid aktuell ausnahmslos auf
die Projektentwicklung und -realisierung von Solarstrom-Kraftwerken mit
einer Leistung von mindestens 10 MWp ausgerichtet ist.
Die vorgängig aufgeführten Auswirkungen haben weitere Auswirkungen auf die
Finanzlage der solarhybrid AG wie z.B. Wegfall der Möglichkeit von
Finanzierung durch Kapitalmarktmaßnahmen (Aktienkapitalerhöhungen und
Ausgabe von Anleihen) oder der Möglichkeit von Finanzierungen durch
Bankkredite, Reduzierung oder Verlust des Credit Ratings etc.
Diese Auswirkungen haben sich wegen der völlig unvorhersehbar drastischen
und kurzfristig umzusetzenden Gesetzgebungsvorschläge der beiden Minister
bereits heute, vor der letztendlichen, nach Abschluss des
Gesetzgebungsprozesses über die EEG-Novelle, für die solarhybrid AG
materialisiert.
Insbesondere erachtet der Vorstand die Umsetzung einer für die Unternehmung
bedeutenden und bei Bekanntgabe des Ministerentwurfes weit
fortgeschrittenen Finanzierungsmaßnahme nunmehr als gefährdet. Die
solarhybrid AG plante bis zum gestrigen Tage die Ausgabe einer
Unternehmensanleihe zur Finanzierung der im Februar 2012 vereinbarten
Übernahme der US-amerikanischen Aktivitäten der Solar Millennium AG und des
Projektes Vega in Italien im Wege einer Privatplatzierung an
institutionelle Investoren. Der Vorstand prüft derzeit alternative
Finanzierungen für diese Projekte und befindet sich diesbezüglich in
konkreten Verhandlungen.
Des Weiteren erwartet der Vorstand fortlaufende Debatten über die Umsetzung
der EEG-Novelle und wegen der nunmehr durch das Bundeskabinett
verabschiedeten Formulierungshilfe weitere Unsicherheit in Bezug auf
Investitionen in Erneuerbare Energien.
Der Vorstand wird nunmehr die endgültige Verabschiedung der EEG-Novelle
abwarten und die Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und die Finanz-
und Ertragslage der solarhybrid AG prüfen.
Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklungen erscheint die Veröffentlichung des
geprüften Konzerngeschäftsberichtes 2011 im März 2012 nicht mehr möglich.
07.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Keffelker Straße 14
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E-Mail: ir@solarhybrid.de
Internet: www.solarhybrid.ag
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