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Startup-Beauftragter zufrieden mit Neuregelung von Mitarbeiterbeteiligungen

Veröffentlicht am 04.12.2020, 10:40
Aktualisiert 04.12.2020, 10:42
© Reuters.

Berlin, 04. Dez (Reuters) - Die Bundesregierung will Startup-Firmen mit verbesserten Vorgaben zur Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern unterstützen. "Um diese Talente zu gewinnen, ist eine Erfolgsbeteiligung zwingend. Die Möglichkeiten dafür liefern wir nun", sagte der Startup-Beauftragte der Regierung, Thomas Jarzombek, am Freitag. Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen sollen künftig erst nach zehn Jahren oder beim Verkauf beziehungsweise einem Arbeitgeberwechsel besteuert werden. Zudem kann die Steuerlast in vielen Fällen auf fünf Jahre verteilt werden. Bisher müssen Beschäftigte Vorteile aus den Beteiligungen sofort versteuern.

Dazu haben die zuständigen Ministerien diese Woche einen Referentenentwurf für das sogenannte Fondsstandortgesetz vorgelegt. Ein Gesetzentwurf soll demnächst ins Kabinett, einem Regierungsvertreter zufolge Anfang nächsten Jahres. Laut Wirtschaftsministerium wird die Neuregelung dann voraussichtlich Mitte 2021 in Kraft treten.

"Für Startup-Unternehmen ist es besonders wichtig, Fachkräfte mit Anteilen an den Unternehmen zu beteiligen", heißt es in dem Entwurf. "Dieses Ziel soll steuerlich flankiert werden." Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte bereits Ende Oktober angekündigt, den Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen auf 720 Euro zu verdoppeln. Das soll ab 1. Juli 2021 gelten. Bislang sind sie bis zu einem Betrag von 360 Euro jährlich von Steuern und Sozialabgaben befreit.

"Die vorgeschlagenen Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt, um Mitarbeiterbeteiligungen für Startups attraktiver zu machen", erklärte der Präsident des Startup-Verbandes, Christian Miele. Mitarbeiterbeteiligungen sollten allerdings, weil sie langfristige Unternehmensbeteiligungen und kein Arbeitslohn seien, auch als Kapitalerträge versteuert werden - "so wie in fast allen anderen Ländern auch".

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