ERFURT (dpa-AFX) - Der Betriebsrat eines Betriebes kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitern verweigern, wenn diese dauerhaft eingesetzt werden sollen. Das geht aus einer Entscheidung des siebten Senats des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt hervor (7 ABR 91/11). Dabei geht es darum, ob Leiharbeiter nicht nur vorübergehend beschäftigt werden sollen.
Verweigert ein Betriebsrat seine Zustimmung, kann der Arbeitgeber laut Gesetz beim Arbeitsgericht die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung beantragen. Das sah das Bundesarbeitsgericht im Vergleich zur Vorinstanz, dem Landesarbeitsgericht in Niedersachsen, in dem konkreten Fall aber anders.
Damit sei jedoch keine grundsätzliche Entscheidung über das Arbeitsverhältnis von Leiharbeitern in Betrieben getroffen worden, sagte die BAG-Sprecherin Inken Gallner. Dazu werde ein anderer Senat des BAG zum Jahresende urteilen. Vielmehr gehe es um die Möglichkeiten der Betriebsräte, ein Veto gegen einen dauerhaften Einsatz von entliehenen Mitarbeitern einzulegen.
In dem aktuellen Fall beabsichtigte der Arbeitgeber, eine Leiharbeitnehmerin ohne jegliche zeitliche Begrenzung statt einer Stammkraft einzusetzen. Das sei jedenfalls nicht mehr 'vorübergehend', urteilten die Richter. Die Bestimmung untersage nicht nur die vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung, sondern diene auch dem Schutz der Leiharbeitnehmer.
Zum andern soll diese Regelung auch die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft des Betriebes in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Belegschaft verhindern. Der Betriebsrat kann daher aus Sicht der obersten Arbeitsrichter seine Zustimmung verweigern, wenn die Leiharbeitnehmer nicht nur vorübergehend in der Firma tätig sein sollen.
Die IG Metall begrüßte die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: 'Dieses Urteil ist ein Paukenschlag und hat weitreichende Konsequenzen für den deutschen Arbeitsmarkt', erklärte der zweite Vorsitzender der IG Metall, Detlef Wetzel. 'Wer Stammbeschäftigte einfach durch billigere Leiharbeiter austauschen möchte, bekommt nun einen Riegel vorgeschoben.'
Die Unternehmen seien nun aufgefordert, sich wieder zu ihrer Verantwortung gegenüber Beschäftigten zu bekennen und das Urteil umzusetzen. Die IG Metall werde 'mit Argusaugen darauf achten, Umgehungsstrategien mittels Werkverträgen aufzudecken und zu verhindern', fügte Wetzel hinzu./ala/DP/he
Verweigert ein Betriebsrat seine Zustimmung, kann der Arbeitgeber laut Gesetz beim Arbeitsgericht die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung beantragen. Das sah das Bundesarbeitsgericht im Vergleich zur Vorinstanz, dem Landesarbeitsgericht in Niedersachsen, in dem konkreten Fall aber anders.
Damit sei jedoch keine grundsätzliche Entscheidung über das Arbeitsverhältnis von Leiharbeitern in Betrieben getroffen worden, sagte die BAG-Sprecherin Inken Gallner. Dazu werde ein anderer Senat des BAG zum Jahresende urteilen. Vielmehr gehe es um die Möglichkeiten der Betriebsräte, ein Veto gegen einen dauerhaften Einsatz von entliehenen Mitarbeitern einzulegen.
In dem aktuellen Fall beabsichtigte der Arbeitgeber, eine Leiharbeitnehmerin ohne jegliche zeitliche Begrenzung statt einer Stammkraft einzusetzen. Das sei jedenfalls nicht mehr 'vorübergehend', urteilten die Richter. Die Bestimmung untersage nicht nur die vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung, sondern diene auch dem Schutz der Leiharbeitnehmer.
Zum andern soll diese Regelung auch die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft des Betriebes in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Belegschaft verhindern. Der Betriebsrat kann daher aus Sicht der obersten Arbeitsrichter seine Zustimmung verweigern, wenn die Leiharbeitnehmer nicht nur vorübergehend in der Firma tätig sein sollen.
Die IG Metall begrüßte die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: 'Dieses Urteil ist ein Paukenschlag und hat weitreichende Konsequenzen für den deutschen Arbeitsmarkt', erklärte der zweite Vorsitzender der IG Metall, Detlef Wetzel. 'Wer Stammbeschäftigte einfach durch billigere Leiharbeiter austauschen möchte, bekommt nun einen Riegel vorgeschoben.'
Die Unternehmen seien nun aufgefordert, sich wieder zu ihrer Verantwortung gegenüber Beschäftigten zu bekennen und das Urteil umzusetzen. Die IG Metall werde 'mit Argusaugen darauf achten, Umgehungsstrategien mittels Werkverträgen aufzudecken und zu verhindern', fügte Wetzel hinzu./ala/DP/he