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WDHLG-Insider - BaFin erwägt Leerverkaufsverbot bei Brexit-Marktpanik

Veröffentlicht am 16.10.2019, 12:31
Aktualisiert 16.10.2019, 12:41
© Reuters.  WDHLG-Insider - BaFin erwägt Leerverkaufsverbot bei Brexit-Marktpanik

(Technische Wiederholung)

- von John O'Donnell und Tom Sims

Frankfurt, 16. Okt (Reuters) - Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat Insidern zufolge bei einer möglichen Marktpanik in Folge eines harten Brexits Notfallpläne in der Schublade. Unter anderem könne sie Leerverkäufe verbieten, um zu verhindern, dass sich massive Kursschwankungen zu einem Flächenbrand entwickelten, sagten mehrere mit der Angelegenheit vertraute Person der Nachrichtenagentur Reuters. Auch die Aufsichtsbehörden in Italien und den Niederlanden erwägten bei Bedarf ein solches Verbot.

Bei Leerverkäufen veräußern Investoren Aktien, die sich gar nicht besitzen. Sie leihen sich die Papiere gegen eine Gebühr und setzen auf fallende Kurse. Tritt dieser Fall ein, kaufen sie die Aktien am Markt zum dann günstigeren Preis und geben sie an den Verleiher zurück. Die Differenz streichen sie als Gewinn ein. Während der Finanzkrise vor zehn Jahren hatte die BaFin schon einmal diese im Fachjargon "Short-Selling" genannten Finanzgeschäfte verboten. Möglich sei, dass die Behörde nach oder bereits im Vorfeld des Brexits Wertpapiere identifiziere, die besonders unter den wirtschaftlichen Folgen eines EU-Ausstiegs Großbritanniens litten und Leerverkäufe für diese Titel verbiete, sagte ein Insider.

Großbritannien will zum 31. Oktober die Europäische Union (EU) verlassen - ob mit oder ohne Scheidungsvertrag. Derzeit laufen Gespräche über eine Einigung. Ob dies gelingt, ist aber offen.

(Weitere Reporter: Patricia Uhlig. Redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1236 oder 030-2888 5168)

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