KÖLN/BERLIN (dpa-AFX) - Im Kampf gegen Steuertricks global agierender Konzerne gibt es neue rechtliche Hürden. Das Finanzgericht Köln untersagte in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss dem deutschen Fiskus vorläufig, mit anderen Staaten bestimmte Informationen auszutauschen. Der von Deutschland mit Australien, Frankreich, Großbritannien, Japan und Kanada ("E6-Staaten") vereinbarte Informationsaustausch verstoße gegen das Steuergeheimnis.
Die sogenannten E6-Staaten haben nach Gerichtsangaben vereinbart, ohne Anonymisierung und unabhängig von konkreten Steuerfragen Informationen zur Struktur und zu den Geschäftsmodellen bestimmter Unternehmen auszutauschen. Dagegen wehrte sich ein Konzern. Die Anordnung des Gerichts gilt vorläufig. Um den Fall endgültig klären zu lassen, müsste die Firma noch klagen. Beim Bundesfinanzministerium hieß es auf Anfrage, der Beschluss des Finanzgerichts Köln zeige, dass im Bereich des internationalen Informationsaustausches ein verbindlicher Rechtsrahmen vereinbart werden müsse, der über bestehende Regelungen hinausgehe.