Karlsruhe (Reuters) - Fluggesellschaften sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs mitverantwortlich für Visa ihrer Passagiere.
Wenn die Airline im Einreiseland wegen fehlender Dokumente eines Fluggasts ein Bußgeld zahlen muss, kann sie den Betrag nicht vollständig vom Fluggast zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Streit zwischen der Lufthansa (DE:LHAG) und einem Passagier entschieden.
Der Mann buchte 2015 einen Fernflug nach Indien. Weil er bei seiner Ankunft kein Visum hatte, ließen ihn die Behörden nicht einreisen. Außerdem musste die Lufthansa ein Bußgeld von umgerechnet 1415 Euro zahlen. Das wollte sie vom Passagier zurückhaben. Sie berief sich auf ihre Geschäftsbedingungen, wonach der Passagier sich um die erforderlichen Papiere kümmern müsse.
Der BGH sah, anders als die Vorinstanzen, eine Mitschuld der Lufthansa. Denn die indischen Behörden hätten der Airline das Bußgeld auferlegt, weil sie keinen Fluggast ohne Visum nach Indien befördern dürfe. Das Unternehmen müsse die Dokumente vor dem Abflug selbst prüfen.
Laut BGH muss das Landgericht Hannover sich nun noch einmal mit dem Fall beschäftigen und die Schwere der wechselseitigen Versäumnisse bewerten. Davon hängt ab, welchen Bußgeldanteil der Passagier der Lufthansa erstatten muss. (Az: X ZR 79/17)