HAMM (dpa-AFX) - Im Machtstreit beim größten deutschen Schlachtkonzern Tönnies hat das Oberlandesgericht Hamm das doppelte Stimmrecht von Clemens Tönnies gekippt. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld aus dem Jahr 2014. Unternehmenschef Clemens Tönnies muss damit im Kreis der Gesellschafter alle Entscheidungen einvernehmlich treffen. Er und sein Neffe Robert halten jeweils 50 Prozent an dem Unternehmen, streiten sich aber seit Jahren um die Macht. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde möglich (Az.: 8 U 78/14).