London (Reuters) - Der Iran hat im Konflikt mit den USA wie angekündigt die Erfüllung mehrerer Auflagen aus dem Atomabkommen gestoppt.
Der Schritt sei auf Anordnung des Nationalen Sicherheitsrates erfolgt, meldete die Nachrichtenagentur Isna am Mittwoch unter Berufung auf Kreise der iranischen Atomenergiebehörde. Exakt ein Jahr nach dem einseitigen Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen hatte der Iran vergangene Woche die übrigen Partner Deutschland, Frankreich, Großbritannien, China und Russland informiert, dass das Land sich künftig an einen Teil der Auflagen nicht mehr halten werde. Nach der Vereinbarung aus dem Jahr 2015 darf der Iran lediglich bis zu 300 Kilogramm niedrig angereichertes Uran sowie bis zu 130 Tonnen schweres Wasser produzieren. Beide Beschränkungen erkenne das Land nun nicht mehr an, meldete Isna. Schweres Wasser kann in Atomreaktoren als Moderator eingesetzt werden, der bei der Spaltungskettenreaktion hilft.
Mit diesen ersten Maßnahmen verstößt der Iran vermutlich noch nicht gegen das Atomabkommen. Sollten die anderen Vertragspartner die Wirtschaft des Landes allerdings binnen 60 Tagen nicht vor den Auswirkungen der neuen US-Sanktionen schützen, hat die Führung in Teheran damit gedroht, Uran künftig wieder zu einem höheren Grad anzureichern. Nach dem Atomabkommen darf der Iran Uran nur auf bis zu 3,67 Prozent anreichern, während zum Bau von Atomwaffen eine Anreicherung auf 90 Prozent nötig ist. Vor der Vereinbarung hatte der Iran Uran auf 20 Prozent angereichert.
Die EU sowie Deutschland, Frankreich und Großbritannien bekennen sich weiter zum Atomabkommen. Sie erklärten jedoch, sie würden keine Ultimaten aus Teheran akzeptieren. Der oberste geistliche Führer des Iran, Ajatollah Ali Chamenei, sagte am Dienstag, sein Land strebe trotz der zunehmenden Spannungen keinen Krieg mit den USA an. Der Iran werde jedoch auch nicht mit der Regierung in Washington über ein neues Atomabkommen verhandeln. Die Internationale Atomenergiebehörde IAEA hatte dem Iran in der Vergangenheit stets bescheinigt, seine Auflagen aus der Vereinbarung zu erfüllen.