BERLIN (dpa-AFX) - Die Mehrkosten für den neuen Hauptstadtflughafen könnten heute (Donnerstag) weiter wachsen. Erklärt das Oberverwaltungsgericht das Schallschutzprogramm abermals für unzureichend, drohen den Betreibern zusätzliche Ausgaben von weit mehr als 200 Millionen Euro. Verhandelt wird eine Klage von Anwohnern, die der staatlichen Flughafengesellschaft vorwerfen, das Programm mit Schallschutzfenstern, Dämmungen und Lüftern für insgesamt 154 Millionen Euro zu klein bemessen zu haben.
Das Gericht hatte ihnen in einem Eilverfahren im vergangenen Sommer recht gegeben und festgestellt, dass der Flughafen systematisch gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen habe. Das Schallschutzprogramm wurde daraufhin aufgebessert und dafür Mehrkosten von 305 Millionen Euro veranschlagt. Dieser Betrag ist durch die Finanzspritze der öffentlichen Hand gedeckt. Lehnt das Gericht aber auch diese Variante ab, kann die Summe nach früheren Berechnungen auf 591 Millionen Euro steigen.
Nach der letzten Kostenschätzung vom Herbst 2012 kostet der Flughafen 4,3 Milliarden Euro. Die Summe dürfte ohnehin steigen, weil anschließend wieder ein Eröffnungstermin kippte. Der Schallschutz gilt als weiterer Risikoposten. Noch ist offen, ob das Gericht schon heute oder an diesem Freitag entscheidet.
Neben Anwohnern nehmen auf den Klägerplätzen Vertreter der Gemeinden Blankenfelde-Mahlow und Eichwalde Platz. Beklagt wird das brandenburgische Verkehrsministerium. Die Anwohner verlangen, dass die Behörde die staatliche Flughafengesellschaft zwingt, den Schallschutz auf das Niveau zu bringen, das der Planfeststellungsbeschluss fordert.
Wie dieser auszulegen ist, ist jedoch umstritten. Das Gericht entschied im Juni, dass es in den Häusern um den Flughafen tagsüber nicht lauter werden darf als 55 Dezibel, die Lautstärke eines normalen Gesprächs. Das Schallschutzprogramm des Flughafens beruhte aber jahrelang darauf, dass sechs Überschreitungen möglich sind.
Unter dem Druck des Urteils vom Juni schwenkten die Betreiber auf durchschnittlich weniger als 0,5 Überschreitungen um. Bürger sehen darin einen weiteren Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss. 14 000 Häuser sind laut Flughafen betroffen./bf/DP/zb
Das Gericht hatte ihnen in einem Eilverfahren im vergangenen Sommer recht gegeben und festgestellt, dass der Flughafen systematisch gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen habe. Das Schallschutzprogramm wurde daraufhin aufgebessert und dafür Mehrkosten von 305 Millionen Euro veranschlagt. Dieser Betrag ist durch die Finanzspritze der öffentlichen Hand gedeckt. Lehnt das Gericht aber auch diese Variante ab, kann die Summe nach früheren Berechnungen auf 591 Millionen Euro steigen.
Nach der letzten Kostenschätzung vom Herbst 2012 kostet der Flughafen 4,3 Milliarden Euro. Die Summe dürfte ohnehin steigen, weil anschließend wieder ein Eröffnungstermin kippte. Der Schallschutz gilt als weiterer Risikoposten. Noch ist offen, ob das Gericht schon heute oder an diesem Freitag entscheidet.
Neben Anwohnern nehmen auf den Klägerplätzen Vertreter der Gemeinden Blankenfelde-Mahlow und Eichwalde Platz. Beklagt wird das brandenburgische Verkehrsministerium. Die Anwohner verlangen, dass die Behörde die staatliche Flughafengesellschaft zwingt, den Schallschutz auf das Niveau zu bringen, das der Planfeststellungsbeschluss fordert.
Wie dieser auszulegen ist, ist jedoch umstritten. Das Gericht entschied im Juni, dass es in den Häusern um den Flughafen tagsüber nicht lauter werden darf als 55 Dezibel, die Lautstärke eines normalen Gesprächs. Das Schallschutzprogramm des Flughafens beruhte aber jahrelang darauf, dass sechs Überschreitungen möglich sind.
Unter dem Druck des Urteils vom Juni schwenkten die Betreiber auf durchschnittlich weniger als 0,5 Überschreitungen um. Bürger sehen darin einen weiteren Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss. 14 000 Häuser sind laut Flughafen betroffen./bf/DP/zb