BRÜSSEL/STRASSBURG (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will härter gegen Geldfälscher vorgehen und europaweit Mindeststrafen einführen. Wer 'Blüten' im Wert von mehr als 10.000 Euro herstellt, dem drohen mindestens sechs Monate Haft in allen 27 EU-Ländern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die EU-Kommission am Dienstag vorstellte. Bereits ab 5.000 Euro Geldwert müssten die Euro-Fälscher in Haft, eine Geldbuße soll dann nicht mehr genügen.
In Deutschland würde sich dadurch nichts ändern, weil das Strafgesetzbuch bereits darüber hinausgeht und ein Jahr Gefängnis für das Nachmachen von Geldscheinen vorsieht. Die Höchststrafe ist EU-weit bereits vereinheitlich und beträgt mindestens acht Jahre.
Dem Vorschlag zufolge sollen Fahnder bei Verdächtigen EU-weit ähnliche Instrumente nutzen können wie bei anderen Schwerverbrechen. Dazu zählen verdeckte Ermittlungen, das Abhören von Telefongesprächen sowie Kontrollen der Bankkonten. Die Polizei soll über Grenzen hinweg leichter ermitteln können.
Damit die Pläne der EU-Kommission Gesetz werden, müssen das Europaparlament und die EU-Staaten noch zustimmen. Der Euro ist die Währung in 17 EU-Ländern mit 330 Millionen Einwohnern.
Nach Ansicht Brüssels reichen die geltenden Gesetze nicht aus. Die Mindeststrafen für Geldfälschung seien in Europa ganz verschieden. Während einige Länder (etwa Irland und die Niederlande) nur Geldbußen vorschreiben, drohen in anderen - wie Griechenland und Luxemburg - mindestens zehn Jahre Gefängnis.
Seit Einführung des Euro-Bargelds 2002 hätten Fälscher einen finanziellen Schaden von 500 Millionen Euro angerichtet. EU-Justizkommissarin Viviane Reding sagte: 'Wir müssen gesetzliche Schlupflöcher schließen, um Geldfälschung in der EU zu stoppen.'
Im vergangenen Jahr brachten Geldfälscher in Deutschland mehr Blüten in Umlauf als im Vorjahr. Aus dem Verkehr gezogen wurden laut Deutscher Bundesbank gut 41.500 gefälschte Euro-Banknoten - 6,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Weil Kriminelle zunehmend auf kleine Scheine wie die 20-Euro-Note setzen, blieb der Gesamtschaden mit 2,2 Millionen Euro auf Vorjahresniveau. Weltweit tauchten laut Europäischer Zentralbank (EZB) 531.000 Blüten auf./mt/hqs/DP/hbr
In Deutschland würde sich dadurch nichts ändern, weil das Strafgesetzbuch bereits darüber hinausgeht und ein Jahr Gefängnis für das Nachmachen von Geldscheinen vorsieht. Die Höchststrafe ist EU-weit bereits vereinheitlich und beträgt mindestens acht Jahre.
Dem Vorschlag zufolge sollen Fahnder bei Verdächtigen EU-weit ähnliche Instrumente nutzen können wie bei anderen Schwerverbrechen. Dazu zählen verdeckte Ermittlungen, das Abhören von Telefongesprächen sowie Kontrollen der Bankkonten. Die Polizei soll über Grenzen hinweg leichter ermitteln können.
Damit die Pläne der EU-Kommission Gesetz werden, müssen das Europaparlament und die EU-Staaten noch zustimmen. Der Euro ist die Währung in 17 EU-Ländern mit 330 Millionen Einwohnern.
Nach Ansicht Brüssels reichen die geltenden Gesetze nicht aus. Die Mindeststrafen für Geldfälschung seien in Europa ganz verschieden. Während einige Länder (etwa Irland und die Niederlande) nur Geldbußen vorschreiben, drohen in anderen - wie Griechenland und Luxemburg - mindestens zehn Jahre Gefängnis.
Seit Einführung des Euro-Bargelds 2002 hätten Fälscher einen finanziellen Schaden von 500 Millionen Euro angerichtet. EU-Justizkommissarin Viviane Reding sagte: 'Wir müssen gesetzliche Schlupflöcher schließen, um Geldfälschung in der EU zu stoppen.'
Im vergangenen Jahr brachten Geldfälscher in Deutschland mehr Blüten in Umlauf als im Vorjahr. Aus dem Verkehr gezogen wurden laut Deutscher Bundesbank gut 41.500 gefälschte Euro-Banknoten - 6,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Weil Kriminelle zunehmend auf kleine Scheine wie die 20-Euro-Note setzen, blieb der Gesamtschaden mit 2,2 Millionen Euro auf Vorjahresniveau. Weltweit tauchten laut Europäischer Zentralbank (EZB) 531.000 Blüten auf./mt/hqs/DP/hbr