STUTTGART (dpa-AFX) - Wie dramatisch war die Lage der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) Ende 2008? Die Staatsanwaltschaft Stuttgart argumentiert, die Bank sei in ihrem Bestand gefährdet gewesen. Ex-Vorstand Bernhard Walter hält dagegen: Hätte der Vorstand das so im Geschäftsbericht dargestellt, wäre die Führungsriege noch für viel dramatischere Folgen in der Pflicht gewesen. Die Einbeziehung bestimmter Risiken in die Bilanz hätten zu dem Schluss führen können, dass die LBBW auf der Kippe gestanden hätte - mit unabsehbaren Folgen für das deutsche Banken- und Sparkassensystem, führte einer der Verteidiger am Freitag vor dem Landgericht Stuttgart aus.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert in ihrer Anklage, dass die Lage der LBBW auf dem Höhepunkt der Finanzkrise weitaus dramatischer war als im Konzernlagebericht 2008 dargestellt. Die Landesbank musste im Jahr 2009 von ihren Trägern - Stadt Stuttgart, Land Baden-Württemberg und Sparkassen - mit Milliarden gestützt werden.
Die angeklagten Vorstände - darunter Ex-Chef Siegfried Jaschinski
- und ihre beiden Wirtschaftsprüfer halten dagegen, sich an die
damals geltenden Bilanzierungsvorschriften gehalten zu haben. Die Verwerfungen an den Finanzmärkten machte die Bewertung bestimmter Wertpapiere im Verbriefungsgeschäft zu der Zeit quasi unmöglich.
Auch mögliche Verluste aus diesen Geschäften hätten deshalb zu jenem Zeitpunkt nicht eindeutig bestimmt werden können, argumentierte einer der Wirtschaftsprüfer. Die Vorgaben der Regulierungsbehörden waren im Oktober 2008, als die Märkte zusammenbrachen, im Eilverfahren entsprechend geändert worden. Eindeutige Regeln für die im Prozess relevanten Bewertungsfragen waren von den Aufsichtsbehörden aber erst 2011 aufgestellt worden.
Entscheidend dürfte am Ende unter anderem sein, wie der Gutachter des Gerichts, Mark Wahrenburg, die Lage einschätzt. Der ließ sich in dem zweiten Anklagepunkt bislang nur wenig in die Karten blicken. Er betonte zwar, auch andere Banken hätten ihre Bilanzen wie die LBBW aufgestellt. Er wies aber auch darauf hin, dass möglicherweise das Zinsrisiko in den Bewertungen nicht richtig abgebildet worden war.
Im ersten Anklagekomplex, in dem es um die Geschäftsberichte der Jahre 2005 und 2006 geht, hatte er die Vorstände bereits weitgehend entlastet. Der Vorsitzende Richter hatte bereits einen Freispruch in diesem Teil der Anklage angedeutet.e