FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Streit um den Vorfeldstreik am Frankfurter Flughafen im vergangenen Jahr muss die federführende Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) keinen Schadensersatz leisten. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies am Montag die Klage der Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin sowie des Flughafenbetreibers Fraport auf 9,2 Millionen Euro ab. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, Berufung ist zugelassen. Über einen Zeitraum von zwei Wochen im Februar vergangenen Jahres waren wegen des Streiks rund 1700 Flüge am größten deutschen Flughafen ausgefallen. Der Konflikt wurde mit neuen Tarifverträgen beigelegt./ceb/DP/she