🎁 💸 Gratis! Warren Buffetts +49.1% Portfolio jetzt kopieren und in deine Watchlist packen!Portfolio kopieren

Bundesrat macht Weg für Public Viewing bei Fußball-EM frei

Veröffentlicht am 17.05.2024, 13:59
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat den Weg für Public-Viewing-Veranstaltungen bei der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft der Männer auch nach 22 Uhr frei gemacht. Die Länderkammer stimmte am Freitag in Berlin einer Verordnung der Bundesregierung zu, in der Lärmschutzfragen geregelt sind. Kommunen können Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien damit auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen.

Das betrifft die 26 der insgesamt 51 Spiele, bei denen der Anstoß erst um 21 Uhr erfolgt. Das gilt schon für das Eröffnungsspiel Deutschland gegen Schottland am 14. Juni in München. Die Regeln für öffentliche Übertragungen orientieren sich an denen vorheriger Europa- und Weltmeisterschaften. Wichtig ist, dass Ausnahmen von den Lärmschutzbestimmungen nur für Live-Übertragungen von Spielen zulässig sind.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.