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Celsius-Insolvenz: Erhalten Geschädigte nun doch ihre Assets zurück?

Veröffentlicht am 24.07.2023, 15:23
CELH
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Vor etwas mehr als einem Jahr zog die Pleite der Krypto-Lending-Plattform Celsius (NASDAQ:CELH) Network die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und entsprechend den Unmut der Betroffenen auf sich. Das Unternehmen hatte Anleger mit dem Versprechen gelockt, diese mit Renditen von bis zu 18 Prozent zu belohnen, wenn sie ihre Krypto-Assets an Celsius verleihen. Der Krypto-Kreditgeber verlieh dann seinerseits die Gelder der Kunden weiter an institutionelle Anleger, investierte diese offenbar teilweise aber auch in durchaus als risikoreich einzustufende Werte. Als das Unternehmen, eigenen Aussagen zufolge aufgrund des schwierigen Marktumfelds, im Sommer 2022 einen Bankrun nicht schultern konnte und in der Folge den Insolvenzantrag stellen musste, wurden mehrere Milliarden an Kundengeldern eingefroren. Letztlich klaffte ein Loch in Höhe von rund $1.2 Milliarden in der Bilanz des im Jahr 2017 gegründeten Krypto-Unternehmens.

Rund eine Woche nach der Anklageerhebung der SEC und der damit einhergehenden Verhaftung von Celsius-Gründer Mashinsky konnte sich der Krypto-Kreditgeber wohl mit seinen Gläubigern einigen.

Im Januar dieses Jahres entschied ein nordamerikanisches Gericht, dass Celsius zum Zeitpunkt der Insolvenz alle Rechte an den eingefrorenen digitalen Vermögenswerten besessen habe, „einschließlich der Eigentumsrechte an den Kryptowährungswerten auf den Earn-Konten“. Begründet wurde dieses Urteil wie folgt: „Als die Kryptowährungswerte auf Earn-Konten eingezahlt wurden, wurden sie Eigentum von Celsius; und die Kryptowährungswerte, die am Antragstag auf den Earn-Konten verblieben, wurden Eigentum der Konkursmasse der Schuldner“. Die Nutzungsbedingungen der Plattform seien hier „unmissverständlich“. Mit dieser Entscheidung wurde die Hoffnung der geschädigten Anleger, die der Plattform zur Verfügung gestellten Milliarden in Gänze zurückzuerhalten, im Keim erstickt. Nun kam in den vergangenen Tagen aber wieder deutlich Dynamik in die Causa Celsius…

Zwei Vergleiche lassen Anleger hoffen

So geht unterschiedlichen Medienberichten zufolge aus Gerichtsdokumenten vom 20. Juli hervor, dass der insolvente Krypto-Kreditgeber vor Gericht wohl zwei Vergleiche erzielen konnte. Einer der Vergleiche „klärt“ hierbei zum einen die Vorwürfe gegen das Celsius-Management bezüglich mutmaßlicher Betrügereien und Fehldarstellungen. Zum anderen soll hier festgelegt worden sein, dass Anleger eine Entschädigung in Höhe von 105 Prozent erhalten. Der zweite Vergleich betrifft die oben angesprochenen Teilnehmer des Celsius-Earn-Programms. Offenbar haben die Gläubiger eine Vereinbarung akzeptiert, welche vorsieht, dass diese Kunden einen Teil ihrer Mittel in Form von Krypto-Assets zurückerstattet bekommen. Zudem werden die Anleger mit Anteilen an einem neuen Unternehmen, welches aus dem Insolvenzprozess hervorgehen soll, entschädigt. Ob die Betroffenen die jeweiligen Vergleiche akzeptieren, darüber können sie selber entscheiden. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, individuelle Ansprüche gegen Celsius geltend zu machen.

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Celsius-Gründer Alex Mashinsky nach SEC-Anklage verhaftet

Die Meldung über die geschlossenen Vergleiche kommt übrigens rund eine Woche nachdem bekannt wurde, dass Celsius-Gründer Alex Mashinsky in den Vereinigten Staaten festgenommen wurde. Die nordamerikanische Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) hatte zuvor Anklage gegen Mashinsky und sein Unternehmen erhoben. Die SEC wirft Celsius vor, dass man von März 2018 bis Juni 2022 durch nicht registrierte sowie betrügerische Angebote und Verkäufe von Kryptowährungs-Wertpapieren Milliarden von Dollar von Investoren eingenommen habe. Der SEC zufolge täuschten die Angeklagten die Anleger mit falschen Versprechen einer sicheren Investition und hoher Rendite durch ihr "Earn Interest Program". Zudem sollen die Verantwortlichen den Preis des hauseigenen CEL-Tokens manipuliert haben. Mashinsky und seine Gefolgsleute plädieren auf unschuldig.

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