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Bayern: Leistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber reduzieren

Veröffentlicht am 07.05.2024, 16:33
Aktualisiert 07.05.2024, 16:45
© Reuters.

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Bayern fordert vom Bund die Möglichkeit zu einer drastischen Einschränkung der Leistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber: Bestehende Hürden, Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deutlich zu reduzieren, sollen gesenkt werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen.

Die Ablehnung eines Asylantrags führe nach geltendem Recht zu keinen leistungsrechtlichen Konsequenzen, hieß es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Dieses im Vergleich zum europäischen Ausland hohe Leistungsniveau habe Sog-Effekte. Betroffen seien rund 243 000 vollziehbar ausreisepflichtige Menschen.

Der Staatsregierung schwebt vor, dass Betroffene nur noch Leistungen "zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege" erhalten, von Ausnahmen abgesehen. Ein alleinstehender Erwachsener hätte demnach nur Anspruch auf monatlich 228 Euro statt 460 bis 563 Euro. Derzeit könnten Leistungen für Ausreisepflichtige nur reduziert werden, wenn diese trotz eines Ausreisetermins und einer tatsächlichen Ausreisemöglichkeit nicht das Land verlassen haben und dafür allein verantwortlich sind, hieß es. Bayern will erreichen, dass es ausreicht, wenn eine gesetzte Ausreisefrist abläuft.

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