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Kein Funkeln aus Russland mehr: EU-Einfuhrverbot für Diamanten gilt

Veröffentlicht am 01.01.2024, 14:05
Aktualisiert 01.01.2024, 14:15
© Reuters.
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BRÜSSEL (dpa-AFX) - Diamanten und Diamantschmuck aus Russland dürfen seit Beginn des neuen Jahres nicht mehr in die Europäische Union eingeführt werden. Dies sehen im Dezember beschlossene Sanktionen wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vor. Die Maßnahme soll der Staatsführung in Moskau eine wichtige Einnahmequelle nehmen und damit auch die Fähigkeit einschränken, den Krieg gegen die Ukraine zu finanzieren. Von der EU-Kommission wurden Russlands Einnahmen aus dem Verkauf von Diamanten zuletzt auf rund vier Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Im Zeitraum vom 1. März bis zum 1. September wird zudem schrittweise ein indirektes Einfuhrverbot für russische Diamanten eingeführt, die in anderen Drittländern als Russland verarbeitet wurden. Die Übergangsfrist soll die Einführung eines Rückverfolgungsmechanismus ermöglichen, der die Störungen für die Marktbeteiligten auf ein Minimum beschränkt. Wer Diamanten in die EU einführt, muss künftig dann einen Nachweis über das Ursprungsland der Diamanten oder der Diamantenerzeugnisse vorlegen.

Grund dafür, dass ein Einfuhrverbot für russische Diamanten erst knapp zwei Jahre nach Kriegsbeginn beschlossen wurde, war unter anderem der anfängliche Widerstand Belgiens. Die flämische Hafenstadt Antwerpen ist seit dem 16. Jahrhundert eines der bedeutendsten Diamantenzentren der Welt. Russland gilt wiederum als weltweit größter Produzent von Rohdiamanten. 2021 hatte der staatliche Diamantenförderer Alrosa Einnahmen in Höhe von 332 Milliarden Rubel (rund 3,4 Milliarden Euro).

Das jüngste EU-Sanktionspaket gegen Russland umfasste neben dem Diamanten-Bann auch ein Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlerzeugung und verarbeitete Aluminiumerzeugnisse sowie Ausfuhrbeschränkungen für Güter wie Lithiumbatterien, Thermostate und bestimmte Chemikalien. Zudem gibt es ein neues Einfuhrverbot für Flüssiggas (LPG) aus Russland, das laut Kommission Importe von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr betrifft. Es soll nach einer Bestandsschutzklausel nach maximal zwölf Monaten auch bestehende Verträge treffen.

Schon länger gibt es beispielsweise unter anderem ein weitreichendes Einfuhrverbot für Rohöl, Kohle, Stahl, Gold und Luxusgüter sowie Strafmaßnahmen gegen Banken und Finanzinstitute.

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