Frische Aktien für Juni! Unsere KI hat gewählt. Tech Stars liegen bei +28,5% dieses Jahr.Unbedingt ansehen

Aus! Vorbei! Ende! Rocket Internet besiegelt unrühmlichen Börsenabgang

Veröffentlicht am 26.09.2020, 08:30
Aus! Vorbei! Ende! Rocket Internet besiegelt unrühmlichen Börsenabgang
RKET
-

Die Aktie von Rocket Internet (DE:RKET) (WKN: A12UKK) hat in den letzten Wochen für viel Furore gesorgt. Schließlich sind die Pläne des Managements durchgesickert, die Anteilsscheine nach ca. sechs Jahren wieder von der Börse zu nehmen. Nach einem Ausgabepreis von über 42 Euro ist es zuletzt der Rückkaufspreis von 18,57 Euro gewesen, der viele Investoren verärgert hat und bedeutet: Aus dem Buchverlust dürfte jetzt ein realer Verlust werden.

Die Pläne sind inzwischen jedoch nicht mehr nur Pläne. Nein, sondern am Donnerstag dieser Woche ist die Entscheidung auf der außerordentlichen Hauptversammlung letztlich getroffen worden. Schauen wir im Folgenden daher einmal, was Foolishe Investoren diesbezüglich wissen sollten. Sowie auch, was mit der Aktie jetzt passieren dürfte.

Rocket Internet: Eine weitreichende Entscheidung Es ist definitiv eine starke Schlagzeile gewesen, die mehrere Börsenmedien präsentiert haben. Die Investoren von Rocket Internet stimmen mit einer überwältigenden Mehrheit von über 81 % für einen Rückzug vom Börsenparkett. Da die einfache Mehrheit für diese Kapitalmaßnahme gereicht hätte, wären die Stimmen von den Samwers grundsätzlich fast ausreichend gewesen. Möglicherweise zeigt sich hier auch, dass viele Investoren von Rocket Internet ihr Wahlrecht nicht ausgenutzt und nicht an der außerordentlichen Hauptversammlung teilgenommen haben.

Wie auch immer: Fest steht damit, dass die Aktie von Rocket Internet bald Geschichte sein wird. Auch der Rückerwerbspreis ist auf einem Niveau von 18,57 Euro festgezurrt worden, was lediglich einem Cent mehr entspricht als der gesetzlichen Vorschrift. Glückliches Timing, wenn man den unglücklichen und volatilen Jahresstart berücksichtigt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Die Begründung für diesen Schritt werden einige Investoren noch immer kopfschüttelnd zurücklassen: Mehr Flexibilität im unternehmerischen Handeln und dass der Kapitalmarkt für die Finanzierung ausgedient habe, sind zwei wesentliche Eckpfeiler der Begründung. Immerhin: Auch der Aufsichtsrat stärkt dem Management von Rocket Internet den Rücken, indem gesagt wird: Man handle im besten Rocket-Interesse.

Das bedeutet das für die Aktie Letztlich ist es, wie es ist, und Foolishe Investoren, die eigentlich mal an die langfristigen Aussichten der Start-up-Schmiede geglaubt haben, müssen sich jetzt mit den Konsequenzen befassen. Wobei, um auch das fairerweise noch einmal zu betonen: Die langfristige Perspektive ist den Investoren geraubt worden.

Wie auch immer: Mit der Aktie von Rocket Internet dürfte in den folgenden Tagen oder Wochen bis zum Börsenabgang eigentlich wenig passieren. Luft nach oben ist höchstens noch da, weil einige Investoren auf eine Nachbesserung des Rückkaufpreises spekulieren. Ob das passieren wird? Sehr fraglich nach der Entscheidung.

Nach unten gibt es ebenfalls kaum mehr Spielraum. Sobald die Aktie theoretisch günstiger würde, werden Investoren aufspringen, um die Lücke bis zum Rückkaufspreis zu nutzen. Eigentlich ist die Aktie daher weitgehend leblos, bevor sie letztlich von der Börse genommen wird. Nach einem Minus von ca. 60 % seit dem Börsengang können wir jedoch sagen: Wirklich lebendig scheinen die Anteilsscheine nie wirklich gewesen zu sein.

Ende mit Schrecken! Zweifellos: Rocket Internet ist ein unrühmliches Beispiel für die hiesige Börsenlandschaft. Ein unglücklicher IPO. Eine wenig erfolgreiche Zeit an der Börse. Und ein Management, das die Gunst der Stunde nutzt, um die eigenen Anteilsscheine in der Krise günstiger zurückzukaufen. Das ist kein Rezept für ein erfolgreiches Kapitel. Trotzdem bleibt einem wenig anderes übrig, als dieses Kapitel abzuhaken. Selbst wenn es mit Verlust einhergeht.

The post Aus! Vorbei! Ende! Rocket Internet besiegelt unrühmlichen Börsenabgang appeared first on The Motley Fool Deutschland.

Vincent besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

Motley Fool Deutschland 2020

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.