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Deutschland bekommt wohl nichts vom Apple-Steuerkuchen

Veröffentlicht am 31.08.2016, 15:54
Aktualisiert 31.08.2016, 15:54
© Reuters. An Apple logo is seen in the window of an authorised apple reseller store in Galway

Berlin (Reuters) - Die von der EU-Kommission in Irland angemahnte milliardenschwere Steuerrückforderung an den US-Computerriesen Apple (NASDAQ:AAPL) wird dem deutschen Fiskus absehbar keine neuen Einnahmen einbringen.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte am Mittwoch in Berlin, nach einer ersten Prüfung sei nicht von Auswirkungen auf Deutschland auszugehen. Apple sei in Deutschland nur durch eine Vertriebsgesellschaft in München vertreten, die nach geltendem Recht besteuert worden sei. Dagegen forderte der Grünen Europa-Politiker Sven Giegold Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf, von Apple ebenfalls Steuernachzahlungen einzufordern.

Die EU-Kommission hatte am Vortag Irland aufgefordert, von Apple Steuernachzahlungen von 13 Milliarden Euro zu verlangen. Das Land habe dem US-Konzern jahrelang Steuervorteile gewährt, die gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen hätten. Das Unternehmen hat bereits Klage dagegen angekündigt.

Giegold begrüßte im Deutschlandfunk die Entscheidung von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: "Das ist genau der Weg, über den man Vertrauen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zurückgewinnen kann." Viele trügen die Verantwortung dafür, dass Apple so massiv Steuern in Europa habe sparen können. "Ich finde, der Schwarze Peter liegt zunächst einmal bei allen Ländern, die sich dieses Steuermodell über Jahre haben gefallen lassen", sagte er. Das gelte auch für Deutschland.

Die EU-Kommission habe signalisiert, dass die EU-Mitglieder gute Chancen hätten, Steuer-Nachforderungen geltend zu machen, sagte Giegold: "Deshalb wundere ich mich auch über das Schweigen von Finanzminister Schäuble." Er hätte sich gewünscht, dass Schäuble nun eine Prüfung des Bundeszentralamts für Steuern ankündigt. Es gebe die Möglichkeit, dass Staaten, in denen Apple-Kunden Gewinne für den Konzern geschaffen hätten, diese nun auch besteuerten: "Und davon sollte auch Deutschland, aber auch viele andere Länder in Europa ein Stückchen abbekommen."

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AUCH IN FRÜHEREN FÄLLEN KEINE NACHZAHLUNGEN IN DEUTSCHLAND

Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte, Schäuble unterstütze Vestager. In dem Verfahren gehe es aber um die Anwendung von geltendem Steuerrecht in Irland: "Dort muss der Steueranspruch durchgesetzt werden." Dies bedeute nicht, dass Deutschland jetzt auch Ansprüche an Apple habe. Ähnlich sei es bei früheren Fällen wie der US-Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden oder Fiat in Belgien gewesen.

Der Sprecher sagte, etwas anderes sei die Frage, ob neue Besteuerungsregeln für internationale Konzerne geschaffen würden. "Der Bundesfinanzminister setzt sich intensiv ein gegen Steuerverschiebung von Gewinnen zwischen Mitgliedsstaaten in Europa und weltweit", sagte er. Schäuble hatte maßgeblich eine entsprechende Initiative angeschoben, die im vergangenen Jahr auch zu Vereinbarungen unter den 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländern und weiteren Staaten geführt hatte. Dazu gehört etwa die Einführung eines "Country-By-Country"-Reporting: Darin werden multinationale Konzerne künftig auflisten müssen, welche Gewinne sie in welchen Ländern gemacht haben und wo diese versteuert wurden. Dies soll die Steuertransparenz erhöhen.

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