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VW muss MAN-Aktionäre höhere Abfindung anbieten

Veröffentlicht am 31.07.2015, 11:14
Aktualisiert 31.07.2015, 11:18
© Reuters.  VW muss MAN-Aktionäre höhere Abfindung anbieten

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Volkswagen (XETRA:VOW3) hätte den Aktionären des Lastwagenbauers MAN (XETRA:MANG) nach Abschluss des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages im Jahr 2013 ein höheres Abfindungsangebot machen müssen. Das hat das Landgericht München am Freitag entschieden. VW hatte den MAN-Aktionären damals 80,89 Euro je Anteil geboten. Angemessen seien aber 90,29 Euro, urteilte die zuständige Handelskammer. An der Börse wurden am Freitag für eine MAN-Aktie rund 95 Euro bezahlt. Der Beschluss des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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