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BGH kippt Pauschale für geduldete Kontoüberziehung

Veröffentlicht am 25.10.2016, 15:40
Aktualisiert 25.10.2016, 15:50
© Reuters. The building of the German Federal Supreme Court (Bundesgerichtshof) is seen in Karlsruhe

Karlsruhe (Reuters) - Banken dürfen für geduldete Kontoüberziehungen keine Pauschale mehr verlangen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag die Klausel untersagt, mit der Entgelte zwischen monatlich 2,30 Euro und 2,95 Euro berechnet wurden. Das verlangte Entgelt sei unangemessen hoch, erklärten die Richter. Damit hatten Klagen von Verbraucherschützern gegen die Deutsche Bank und die Targobank Erfolg. (AZ: XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15)

In beiden Fällen ging es um die Überziehung des Girokontos über den vereinbarten Dispokredit hinaus. Duldet die Bank die Überschreitung, werden erhöhte Zinsen fällig. Im Streitjahr 2012 beliefen sie sich auf über 16 Prozent. Außerdem stellten die Geldinstitute einen Pauschalbetrag in Rechnung. Die Targobank verlangte laut Preisverzeichnis 2,95 Euro monatlich, bei der Deutschen Bank (DE:DBKGn) waren es 6,90 Euro im Quartal. Allerdings wurden diese Beträge mit den Sollzinsen verrechnet. Waren die aufgelaufenen Zinsen geringer, wurde nur die Pauschale fällig. Überstiegen die Sollzinsen die Pauschale, wurde sie nicht erhoben.

Der BGH entschied, dass es sich bei der geduldeten Überziehung um einen Verbraucherkredit handele. Nach dem Gesetz schulde der Kunde dafür Zinsen. Hier würden aber Kosten auf den Kunden abgewälzt, die die Bank für die Bonitätsprüfung des Kunden aufwendet. Da die Sollzinsen für geduldete Überziehungen weit über dem marktüblichen Satz lägen, sei bei dem geforderten Entgelt von einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden auszugehen. Bei einer geduldeten Überziehung von zehn Euro für einen Tag würde bei der Pauschale von 6,90 Euro ein "Zinssatz von 25.185 Prozent im Jahr" anfallen, erklärte der BGH.

In der Verhandlung am Dienstagvormittag hatten die Anwälte der Kreditinstitute eindringlich für den Erhalt der Pauschale plädiert und ungewöhnlich emotional argumentiert. Eine Untersagung sei "praxiswidrig und eine Entscheidung für Professoren im Elfenbeinturm", sagte Rechtsanwalt Reiner Hall, der die Deutsche Bank vertrat.

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