Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!
Jetzt Aktien finden

Britische Dienstleister trotzen Brexit-Schock

Veröffentlicht am 05.10.2016, 13:07
Aktualisiert 05.10.2016, 13:10
© Reuters. The Big Ben bell tower on the Houses of Parliament is visible through a shaped foil balloon as demonstrators protest during a "March for Europe" against the Brexit vote result earlier in the year, in London,  Britain

London (Reuters) - Trotz des Brexit-Schocks schlagen die Dienstleister in Großbritannien ein höheres Wachstumstempo an als erwartet.

Der am Mittwoch veröffentlichte Einkaufsmanagerindex des Instituts IHS Markit gab im September lediglich um 0,3 Punkte auf 52,6 Zähler nach. Von Reuters befragte Experten hatten mit einem stärkeren Rückgang auf 52,0 Stellen gerechnet. Das Barometer tendiert damit weiter deutlich über der Wachstumsschwelle von 50 Zählern. Auch die in dieser Woche veröffentlichten Frühindikatoren für Industrie und Bau auf der Insel habe sich besser entwickelt als gedacht. "Die soliden Umfragedaten dürften Zweifel nähren, dass die Bank of England in den nächsten Monaten weitere Konjunkturimpulse setzen muss", sagte IHS-Markit-Chefökonom Chris Williamson. Das Risiko einer Rezession im zweiten Halbjahr sei verschwindend gering.

Um die Wirtschaft nach dem britischen Referendum für einen EU-Austritt anzukurbeln, hatte die Bank of England (BoE) im August die Zinsen gekappt. Zudem öffnete sie die Geldschleusen weiter und stockte ihre Staatsanleihenkäufe um 60 Milliarden auf 435 Milliarden Pfund (514 Milliarden Euro) auf. Angesichts der unsicheren Konjunkturaussichten hält sie sich für eine weitere Senkung der Leitzinsen bereit, die von den Währungshütern derzeit auf dem Rekordtief von 0,25 Prozent gehalten werden. Die nächste Gelegenheit zum Absenken bietet die Sitzung Anfang November. BoE-Vizechef Ben Broadbent erklärte, er habe sich noch nicht festgelegt. Falls die BoE ihre Geldpolitik weiter lockern wolle, kämen dafür auch Ankäufe von Wertpapieren infrage.

Die Briten hatten sich am 23. Juni mehrheitlich dafür entschieden, der EU den Rücken zu kehren. Dies hat zu Verunsicherung in der Wirtschaft geführt. Verhandlungen über den Abschied sollen erst beginnen, wenn die Regierung in London ihr Austrittsgesuch nach Artikel 50 der EU-Verträge übermittelt hat. Der Brexit-Antrag wird laut Premierministerin Theresa May bis spätestens Ende März 2017 gestellt. An den Finanzmärkten wurden Mays Pläne mitunter als Hinweis darauf gedeutet, dass die Regierung einen sogenannten "harten" Brexit mit einem Verzicht auf begünstigten Zugang zum europäischen Binnenmarkt als Preis für stärkere Einwanderungskontrollen anstrebt.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.